Münster (SMS) Gute Neuigkeiten für die Stadt Münster: Mit Bescheid vom 9. Dezember 2020 wurde ihr ein Gewerbesteuerausgleich in Höhe von 27,2 Millionen Euro gewährt. Diese Zahlung stellt einen pauschalen Ausgleich des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen für die 2020 von der Stadt zu erwartenden Corona-bedingten Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer dar.
Bereits in ihrer Haushaltsrede in der vergangenen Ratssitzung hatte Stadtkämmerin Christine Zeller darauf aufmerksam gemacht, dass die Corona-Pandemie die Stadt vor enorme finanzielle Herausforderungen stelle. Die erhebliche Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage lasse immense Einbrüche bei den Steuererträgen, u. a. bei der Gewerbesteuer, ab dem laufenden Jahr erwarten. Angesichts dessen hatte Zeller auf die dringende Notwendigkeit finanzieller Hilfe des Bundes und des Landes hingewiesen. "Umso erfreulicher ist es, dass nun die Rolle der Kommunen als Investitionstreiber anerkannt wird und ein Beitrag zur wirtschaftspolitischen Stabilität vor Ort geleistet wird", so Zeller weiter.
Der Bund stellt zum Gewerbesteuerausgleich insgesamt rund 6,13 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon entfallen rund 1,38 Milliarden auf Nordrhein-Westfalen. Zusammen mit dem Anteil des Landes stehen den Kommunen an Rhein, Ruhr und Lippe damit 2,72 Milliarden Euro zur Verfügung. Das Geld soll spätestens bis 31. Dezember 2020 ausgezahlt werden.
Der auf die jeweilige Gemeinde entfallende Anteil an dem insgesamt zur Verfügung stehenden Gesamtbetrag entspricht ihrem Anteil an der Gesamtsumme aller Aufkommensrückgänge nach einem vom Landtag Nordrhein-Westfalen beschlossenen Schlüssel. Auf diese Weise soll die Verteilung der Ausgleichsmasse proportional zur Verteilung der Ausgleichsbedarfe erfolgen. Gemeinden, deren maßgebliche Netto-Gewerbesteuer nach dem gesetzlichen Berechnungsmodus nicht geringer ausgefallen ist, erhalten eine Ausgleichsleistung auf Grundlage ihres Anteilswertes. Der Ausgleich wird je zur Hälfte von Bund und den Ländern finanziert.
Zur Berechnung des Ausgleichs wird das Gewerbesteueraufkommen zwischen 1. Oktober 2019 und 30. September 2020 mit dem Durchschnittsaufkommen in den ersten drei Quartale 2017 bis 2019, jeweils ergänzt um das vierte Quartal des Vorjahres, verglichen.