Der ADAC rechnet zum Beginn der Weihnachtsferien am vierten Adventswochenende, an Weihnachten selbst und zum Ende der Feiertage angesichts des Corona-Lockdowns und den draus resultierenden Einschränkungen mit deutlich weniger Verkehr und Staus auf den Autobahnen als in den Vorjahren. Die Feiertage selbst sind ohnehin stets weniger staureich als die meisten anderen Tage im Jahr.
Trotz der Beschränkungen werden die Straßen voraussichtlich nicht vollständig leer sein. Anders als Fahrten ins Ausland bleiben Verwandtenbesuche fast überall erlaubt. Ausflüge in die Naherholungsgebiete sind – abgesehen von einzelnen Hotspots – prinzipiell nicht verboten. Die Regierungen von Bund und Ländern raten allerdings dazu, auf Reisen und Ausflüge generell zu verzichten.
Neben Weihnachtsreisenden sind auch Berufspendler und Lkw-Fahrer unterwegs, wenngleich auch deutlich weniger als üblich. In Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen dürfen Lkw über 7,5 t sogar an den Feiertagen rollen.
Kaum belastet sind die Straßen rund um die Ballungszentren, weil keine Last-Minute-Geschenkejäger und Weihnachtsmarktbesucher unterwegs sind.
Mit Ausnahme von Baden-Württemberg, Bremen und Thüringen starten alle Bundesländer am Samstag, 19. Dezember, in die Weihnachtsferien, wenngleich der Präsenzunterricht vorzeitig ausgesetzt wird.
Am Freitagnachmittag, 18. Dezember, ist auf den Autobahnen voraussichtlich mit etwas mehr Verkehr zu rechnen, Staus bleiben aber weitgehend aus. Zu den verkehrsreicheren Tagen zählen außerdem Dienstag, 22. Dezember, Mittwoch, 23. Dezember und Sonntag, 27. Dezember, der das Ende der Weihnachtsfeiertage markiert. Der Skiurlauberverkehr, der üblicherweise am zweiten Weihnachtsfeiertag einsetzt, wird dieses Jahr auf den Fernstraßen ausbleiben.
Von Weihnachtsreiseverkehr ins Ausland ist wegen der Corona-Pandemie ebenfalls nicht auszugehen. Die Grenzen sind zwar prinzipiell offen, Reisen in die Nachbarländer sind aber ebenfalls verboten oder nicht erwünscht. In einigen Ländern müssen deutsche Reisende sogar in Quarantäne. Diese gilt generell auch für Rückkehrer in Deutschland.
ADAC