Münster (SMS) - Münster Recyclinghöfe bleiben weiterhin geöffnet - auch während des Lockdowns. Darauf weisen die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) hin. Zu den gewohnten Zeiten und ohne Terminvergabe stehen die Container dort zur Verfügung. Dennoch der Appell: „Wir bitten, die Höfe nur anzusteuern, wenn es unbedingt erforderlich ist“, unterstreicht AWM-Sprecherin Manuela Feldkamp.
Schon beim Lockdown im Frühjahr hatten die AWM ein Sicherheits- und Hygienekonzept entwickelt. „Damit dieses Konzept auch weiterhin so gut funktioniert und wir die Recyclinghöfe über den 16. Dezember hinaus geöffnet lassen können, müssen alle an einem Strang ziehen“, so Feldkamp. Maskenpflicht und Abstandsregeln sind weiterhin strenge Pflicht. Auch regeln AWM-Kräfte die Anzahl der Besucher, die gleichzeitig auf das Gelände dürfen.
Seit dem Sommer gelten neue Regeln für Fahrzeuge mit großem Rangierbedarf: Die Anlieferung von Abfällen und Wertstoffen mit Pkw-Anhängern und Fahrzeugen, die eine Durchfahrtshöhe von mehr als zwei Metern oder ein Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben, sind nur noch am Entsorgungszentrum in Coerde möglich. Nur dort sind die Verkehrsflächen ausreichend groß. Auf den zehn kleinen Höfen kam es in der Vergangenheit immer häufiger zu schwierigen und teils auch gefährlichen Rangiermanövern, etwa durch Fahrzeuge mit Anhängern.
„Unabhängig von Corona können wir hier nur eine begrenzte Anzahl von Fahrzeugen zeitgleich auf die Höfe lassen, um die Sicherheitsbestimmungen einhalten zu können. Die Folge: In Stoßzeiten stauten sich deshalb an den zehn kleinen Höfen die Warteschlangen teilweise bis zu den Hauptverkehrsstraßen“, erklärt Feldkamp die Hintergründe für die geänderte Betriebsordnung. Auch gewerbliche Anlieferungen sind ausschließlich am Entsorgungszentrum Coerde möglich.
Über Standorte und Öffnungszeiten der AWM-Recyclinghöfe informiert das Stadtportal unter www.awm.muenster.de (Rubrik „Abfuhrtermine und Entsorgungsstandorte“) oder die Münster:app. Fragen beantwortet der AWM-Kundenservice, Telefon (02 51) 60 52 53.
Quelle: Stadt Münster