Münster - (SMS) - Münster setzt die von Bund und Land vereinbarten Maßnahmen zur Kontaktreduzierung konsequent um und hat bisher - vor allem durch das solidarische Mitziehen der Bürgerinnen und Bürger - die im Bundesvergleich noch maßvollen Inzidenzwerte im Kampf gegen Corona halten können. Nach dem Gebot "Kontakte, wo immer es machbar ist, vermeiden", fährt die Stadtverwaltung zwischen Weihnachten und Neujahr auch ihren Geschäftsbetrieb soweit möglich herunter und schließt vom 28. bis zum 30. Dezember ihre Ämter und Einrichtungen.
Aber auch schon vor Weihnachten, vom 17. bis 23. Dezember, wie auch zu Beginn des neuen Jahres (4. bis 10. Januar) sollen die Kontakte in der Stadtverwaltung mit den Einwohnerinnen und Einwohnern auf das Notwendigste beschränkt bleiben. Dann herrscht in den Stadthäusern eingeschränkter Betrieb. Wer dringend persönlich in die Verwaltung kommen muss, kann nur nach einer Terminvereinbarung die Ämter besuchen.
Wann immer möglich, sollte per E-Mail, Briefpost oder telefonisch Kontakt mit der Stadtverwaltung aufgenommen werden. Viele Informationen bieten schon vorab die Internetseiten der einzelnen städtischen Ämter: www.muenster.de / www.stadt-muenster.de/rathaus
"Weiterhin im Dienst bleiben diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt, die aktuell in der Pandemie-Krise im Einsatz sind, etwa im Gesundheitsamt und im Ordnungsamt. Hinzu kommen jene Beschäftigte, die für die Aufrechterhaltung der städtischen Daseinsvorsorge unabkömmlich sind. Für viele von ihnen wird es keine echte Feiertagspause geben", betont Personaldezernent Wolfgang Heuer. "Dafür gilt ihnen ein besonderer Dank!". Nahezu durchgehend ist etwa die städtische Corona-Hotline besetzt. In dringenden Fällen beraten und informieren die Teams jeweils von 10 bis 14 Uhr an folgenden Tagen: 24. Dezember, 26. Dezember, 28. bis 31. Dezember, 2. Januar unter Tel. 02 51 / 4 92-10 77. Auch der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes ist im Notfall zwischen 8 und 16 Uhr erreichbar (02 51 / 4 92-53 60).
Für bereits angemeldete Trauungen stehen die Standesbeamtinnen am 29. und 30. Dezember im Lotharinger Kloster bereit. Das Amt für Bürger- und Ratsservice beurkundet Sterbefälle am 28. und 30. Dezember von 9 bis 13 Uhr. Einen Notdienst bietet das Ordnungsamt mit der KFZ-Zulassungsstelle an (nur nach Temin). Wer Fristen zum Jahresende nicht versäumen darf: Der Nachtbriefkasten vor dem Stadthaus 1 wird täglich geleert.
Regulär unterwegs sind die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM): Die Abfallabfuhr erfolgt wie im Abfuhrkalender ausgewiesen. Online einsehbar ist der Kalender über www.awm.muenster.de (Rubrik Abfuhrtermine und Entsorgungsstandorte) oder in der münster:app.
Der harte Lockdown umfasst auch Bildungsangebote. Bis zum 10. Januar geschlossen werden das Stadtarchiv und die Stadtbücherei mit ihren Stadtteilbüchereien. Ebenfalls im Depot bleibt der Bücherbus. Ohnehin bis zum 10. Januar galt zuvor schon der Lockdown für Museen, Theater und Freizeiteinrichtungen. Unverändert steht daher im Stadtmuseum, der Villa ten Hompel und der Kunsthalle Münster der Publikumsbetrieb still. Die Westfälische Schule für Musik unterrichtet ab sofort bis zum 22. Dezember ausschließlich digital. So ist es auch für den 8. und 9. Januar vorgesehen. Die Verwaltung der Musikschule ist am 21. und 22. Dezember sowie ab dem 4. Januar von 10 bis 12 Uhr erreichbar. Auch die Volkshochschule bleibt ab sofort bis zum 10. Januar 2021 für Präsenzveranstaltungen geschlossen.
Seit Ende Oktober ruht der öffentliche Betrieb in allen Hallenbädern.
Für den Schwimmunterricht der Schulen sind sie noch bis zum 18. Dezember
geöffnet - dem letzten Unterrichtstag vor den vorgezogenen
Weihnachtsferien.
Foto: Presseamt Münster / Angelika Klauser