Münster (SMS) Bereits vor Weihnachten ist mit der Zulassung eines Impfstoffes gegen SARS-CoV-2 zu rechnen. Das Land NRW hat der Stadt Münster nunmehr eine kleine Anzahl (329) an Impfdosen zugeteilt, die am 27. Dezember für die Impfung der Bewohnerschaft und des Personals in zwei Pflegeeinrichtungen verwendet werden soll. Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer ist "froh, dass es jetzt losgeht, hoffentlich kommt schon bald eine deutliche Ausweitung der Impfstoffmenge."
Wer hat diese Priorisierung getroffen?
Grundlage sind die Festlegungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut. In Gesprächen haben die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) und die Stadt Münster unter Beteiligung der Pflegeeinrichtungen eine Konsensentscheidung zur Vorgehensweise bei der Priorisierung der hiesigen Einrichtungen getroffen und gemeinsam die notwendigen Abläufe entwickelt.
Warum diese beiden Einrichtungen?
In der Stadt Münster gibt es 98 (teil-) stationäre Senioren- und Pflegeeinrichtungen, alle sind für eine Impfung entsprechend priorisiert. Da die Gesamtzahl der dortigen Bewohnerinnen und Bewohner im knapp fünfstelligen Bereich liegt, kann aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit eines Impfstoffes keine zeitgleiche Impfung an allen Orten stattfinden. Auch kann aktuell keine seriöse Erklärung zu weiteren Impfphasen und folgenden Einrichtungen gegeben werden. Die Menge der verfügbaren Impfmittel ist gerade für zwei Häuser ausreichend. Die hier gesammelten Erfahrungen werden dann auch für die künftigen Impfungen nützlich sein. Geplant ist, dass ein fester Impftermin vereinbart und eine Einrichtung immer als Ganzes geschützt wird. In den jeweiligen Einrichtungen wird derzeit das Vorgehen mit den kooperierenden Impfärztinnen und -ärzten erarbeitet und Details abgestimmt.
Wann geht es los?
Losgehen soll es in Münster nach Festlegung der Landesregierung am 27. Dezember.
Wie wird der Schutz der Impflinge gewährleistet?
In den mobilen Impfteams der KVWL arbeiten Ärztinnen und Ärzte, die zumeist die jeweiligen Einrichtungen ohnehin betreuen und die Bewohnerinnen wie Bewohner kennen. Die Wege sind also eingespielt. Auch Medizinische Fachangestellte gehören zu den Teams. Die Impflinge werden vorab informiert beziehungsweise aufgeklärt. Einwilligungen in die Impfung liegen dann vor, die medizinische Betreuung vor Ort ist gegeben. Natürlich werden die umfangreichen Hygienekonzepte in den Häusern weiterhin umgesetzt. Die Impfmittel für die Zweitimpfung nach 21 Tagen werden vom Land unabhängig von weiteren Lieferungen vorgehalten. Ein guter Immunschutz beginnt sieben Tage nach der zweiten Impfung. Dr. Hendrik Oen (Leiter der KVWL-Bezirksstelle Münster): "Ich freue mich, dass wir einen gut verträglichen Impfstoff, der mittlerweile bei vielen hunderttausend Menschen weltweit bereits erfolgreich angewendet wurde, nun zur Verfügung haben und mit dem Impfen beginnen können."
Wie werden die Einrichtungen informiert?
Am Freitagmittag hat es eine Videokonferenz zwischen allen Beteiligten gegeben. In dieser wurden noch einmal die Rahmenbedingungen (Kontaktaufnahme zu den Heimärzten, Klärung räumlicher Fragen, Besonderheiten im Umgang mit dem Impfstoff, Priorisierung etc.) erläutert und so der endgültige Startschuss für die teils schon weit fortgeschrittenen Vorkehrungen gegeben. Nach jeweiliger Rückmeldung aus den Einrichtungen wird dann die weitere Reihenfolge der Impftermine festgelegt.