Sie schafft Klarheit darüber, wer sich zuerst impfen lassen kann. "Mit der Verordnung regeln wir, wem wann das Angebot zu einer Impfung gegen das Coronavirus gemacht wird", so der Minister. Hochbetagte Menschen sowie Bewohner und Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen können sich als Erste impfen lassen.
Zuerst werde denjenigen Schutz angeboten, die ihn besonders benötigen: den Bewohnerinnen und Bewohnern in den Pflegeeinrichtungen, den über 80-Jährigen sowie denjenigen, die sich um diese Menschen kümmern, erklärte Bundesgesundheitsminister Spahn bei der Vorstellung der Impfverordnung am Freitag. Sie gehören zur Gruppe mit der höchsten Priorität. "Die Schwächsten zu schützen, das ist das erste Ziel unserer Impfkampagne," so Spahn. Denn anfangs wird nicht ausreichend Impfstoff für alle vorhanden sein, die geimpft werden wollen.
Reihenfolge klar definiert
Der Minister appellierte an alle, besonnen mit dieser Situation umzugehen. Wenn die Länder voraussichtlich am 27. Dezember mit den Impfungen beginnen, sei das Angebot zunächst begrenzt und die Reihenfolge klar definiert: Schutzimpfungen mit höchster Priorität sollen Menschen ab dem 80. Lebensjahr sowie deren Pflegekräfte erhalten. Zur Gruppe mit höchster Priorität zählt auch medizinisches Personal mit sehr hohem Expositionsrisiko für das Coronavirus - insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen und bei Rettungsdiensten. Auch Pfleger, deren Patienten ein hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben, zählen zu dieser Gruppe, etwa in der Transplantationsmedizin.
"Zug um Zug" erweitern
Wenn die Schwächsten geschützt sind, werde das Impfangebot "Zug um Zug" verbreitert. Der Minister bat aber um Geduld. Es werde mindestens ein bis zwei Monate dauern, bis dieses erste Ziel erreicht sei. "Das heißt für uns alle: Der Winter wird noch lang. Wir werden noch längere Zeit mit diesem Virus leben müssen. Aber das heißt eben auch: Es gibt Hoffnung."
Zur Kategorie mit hoher Priorität zählen laut Verordnung alle Personen die das 70. Lebensjahr vollendet haben, sowie Menschen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf, etwa Personen nach Organtransplantation. Aber auch Bereitschaftspolizisten, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit einem Risiko ausgesetzt sind. Zu der Kategorie gehören außerdem enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren und Menschen in Obdachlosen- oder Asylunterkünften.
Zur dritten Gruppe (erhöhte Priorität) gehören Menschen ab 60 Jahren oder mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf beispielweise mit chronischen Nieren- oder Lebererkrankungen, Autoimmun- oder Krebserkrankungen, Personal in Hausarztpraxen und Laboren. Auch Mitarbeiter der Polizei, der Feuerwehr, im Bildungssektor und der Justiz können dann eine Impfung erhalten. Ebenso Beschäftigte des Einzelhandels und Menschen in prekären Arbeitsbedingungen wie Saisonarbeiter, Beschäftigte in Verteilzentren oder der Fleisch verarbeitenden Industrie.
Eine Frage der Solidarität
"Wir müssen priorisieren. Und das heißt: Wir müssen einige privilegieren", so Minister Spahn. Es sei eine Frage von Solidarität, wenn diejenigen, die zuerst geimpft werden, daraus nicht leicht den Anspruch ableiten, jetzt anders behandelt zu werden als die anderen, die, obwohl sie wollten, noch nicht geimpft werden könnten. Deshalb gelten Abstand, Hygiene, Alltagsmaske weiterhin für alle - und dass wir "gegenseitig aufeinander aufpassen".
Anspruchsberechtigt sind alle, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort haben oder in bestimmten Pflegeeinrichtungen in Deutschland arbeiten, aber nicht hier wohnen. Die Bundesregierung beschafft und finanziert alle Impfstoffe, die in Deutschland zum Einsatz kommen. Sie organisiert die Verteilung der COVID-19-Impfstoffe an die von den Bundesländern eingerichteten Anlieferungsstellen. Die Länder und Kommunen organisieren die Impfzentren, die mobilen Teams, die konkrete Impfung vor Ort. Sie sind für die Erstimpfung zuständig und für die Terminvergabe. Wichtige Fragen zur COVID-19-Impfung beantwortet das Bundesgesundheitsministerium.
Freitag, 18. Dezember 2020