Die Stadt Osnabrück hat die Allgemeinverfügung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Innenstadtbereich bis einschließlich zum 10.
Januar verlängert. Darüber hinaus sind Volljährige ab
sofort auch auf allen Spiel- und Bolzplätzen der Stadt und im Skatepark zum
Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet. Stehen Schulhöfe außerhalb der
Betriebszeiten als Spielplätze zur Verfügung, muss auch dort ein
Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Außerdem bezieht sich die neue Allgemeinverfügung auf Wochenmärkte. Auf dem Gelände der Wochenmärkte und innerhalb eines Umkreises von 50 Metern zu diesen ist der Verzehr von Speisen ebenfalls bis einschließlich zum 10. Januar untersagt.