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Von Wertheim lernen: Weihnachten und Silvester ganz anders

Informationen aus dem Corona-Lenkungsstab

Corona-Schnelltest-Aktion

Der DRK-Kreisverband und die Johanniter-Unfallhilfe organisieren am Mittwoch, 23. Dezember, in Wertheim eine Corona-Schnelltest-Aktion. Dafür wird das Messegelände gegenüber der Rotkreuzklinik als Drive-In-Teststation eingerichtet. Rund 500 Menschen können hier einen Abstrich machen lassen, es gilt das Windhund-Prinzip. Das Testergebnis liegt innerhalb von 15 bis 20 Minuten vor. Das kostenlose Angebot ist für Menschen gedacht, die an Weihnachten Verwandte aus Risikogruppen besuchen wollen, also vor allem Senioren und Vorerkrankte. Der Lenkungsstab begrüßt, dass diese Möglichkeit in Wertheim geschaffen wird. Gleichzeitig warnt er vor trügerischer Sicherheit. "Der Test ist nur eine Momentaufnahme und kein Freifahrschein für die Missachtung von Kontakt-, Abstands- und Hygieneregeln," hieß es.

Wertheim. Wenn es noch eines Beweises für die Notwendigkeit des Winter-Lockdowns bedurft hätte, dann wäre er mit Infektions- und Sterbefällen auf Rekordhöhe erbracht. Der Corona-Lenkungsstab der Stadt Wertheim blickte in seiner Videokonferenz am Freitag mit Sorge auf die Dynamik des Infektionsgeschehens. Es sei höchste Zeit gewesen, das öffentliche Leben drastisch herunterzufahren. "Wir alle werden Weihnachten anders, stiller und kleiner feiern als gewohnt. Aber das muss uns die Gesundheit wert sein – unsere eigene und die unserer Mitmenschen," stellte Bürgermeister Wolfgang Stein fest.  

Die Entwicklung der Zahlen in den letzten Tagen nannte er "mehr als besorgniserregend". Es zeichne sich ab, dass die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis bald die 200er Marke überschreitet. Der seit 16. Dezember verordnete Stillstand werde sich erst mit Zeitverzögerung auswirken.  

Die neue Landesverordnung mit den genauen Regelungen zum Lockdown ab Mittwoch wurde erst eine Stunde vor Inkrafttreten veröffentlicht. Die Kommunen, die das Regelwerk vor Ort umsetzen und auch kontrollieren müssen, waren einmal mehr herausgefordert. "Es dauert immer ein paar Tage, bis sich alles einspielt", weiß Ordnungsamtsleiter Volker Mohr aus Erfahrung. In Wertheim haben sich nach seiner Beobachtung alle, die von den neuen Einschränkungen betroffen sind, "wieder große Mühe gegeben, das richtig umzusetzen."  

Doch der Informations- und Beratungsbedarf ist hoch. Viele Fragen, die an das Ordnungsamt und an das Bürger-Service-Zentrum adressiert werden, drehen sich um die Regelungen an Weihnachten und Silvester. Volker Mohr wies besonders darauf hin, dass die Lockerung der Ausgangsbeschränkungen an den Weihnachtsfeiertagen nur in Baden-Württemberg gelte, nicht aber in Bayern. "Das müssen die Menschen im kleinen Grenzverkehr beachten." Und generell appelliere man an die Bürgerinnen und Bürger: "Nicht alles, was erlaubt ist, muss man auch tun." Hier nochmals ein Überblick über die Regelungen an Weihnachten und Silvester.  

Weihnachten

An Weihnachten werden die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen gelockert. Vom 24. bis 26. Dezember gelten folgende Regelungen:

* Weihnachten kann mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen gefeiert werden. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgerechnet.

* Die vier zusätzlichen Personen sollen dem engsten Familienkreis angehören. Dazu zählen Ehe- und Lebenspartner sowie Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Eltern, Kinder), Geschwister, Geschwisterkinder und deren Haushaltsangehörigen - auch wenn das in Summe mehr als zwei Haushalte sind. Auch hier werden Kinder bis 14 Jahren nicht mitgerechnet.

* In privaten Härtefällen darf eine der vier Personen von außerhalb des engsten Familienkreises stammen.

* Für Besuche bei engen Freunden und Bekannten gilt weiter die Begrenzung auf maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten.

* Treffen im Familien- und Freundeskreis gelten als triftiger Grund zum Verlassen des Hauses.

* Auch der Besuch von Gottesdiensten ist möglich.

* An den Weihnachtsfeiertagen sind Übernachtungen in Hotels möglich, wenn sie dem Zweck eines Familienbesuchs dienen.

Silvester

Für Silvester gibt es in Baden-Württemberg keine Ausnahmen von den Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen. Außerdem herrscht praktisch ein Feuerwerks- und Böllerverbot. Die Regeln im Einzelnen:

* Ohne triftigen Grund darf das Haus auch am Silvestertag und am Neujahrstag nicht verlassen werden.

* Maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten können sich treffen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgerechnet.

* Private Übernachtungen bei Verwandten und Freunden sind an Silvester erlaubt. Die Anreise muss aber bis 20 Uhr erfolgt sein.

* Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird generell verboten.

* Das Zünden von Feuerwerk im öffentlichen Raum ist untersagt.

* Der Ausschank oder Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum ist während des Lockdowns generell nicht erlaubt. An Silvester gelten keine Ausnahmen.

Notbetreuung in Kitas und Schulen

Die Notbetreuung in Kindertagesstätten und Schulen ist mit Beginn des Lockdowns am Mittwoch angelaufen. Der Bedarf im Bereich Kitas ist groß: Rund 100 Kinder werden in 20 von 23 Einrichtungen betreut. In der Kindertagesstätte Wartberg musste die Notbetreuung am Donnerstag vorzeitig wegen Quarantäne beendet werden. Die Schulen sind seit Mittwoch ebenfalls geschlossen, nur die Abschlussklassen erhalten Fernunterricht. Die Notbetreuung in den Schulen wird noch bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 23. Dezember angeboten und aktuell von etwa 20 Kindern genutzt.  

Informationen zu den aktuellen Corona-Regeln und deren Umsetzung in Wertheim stehen auf der städtischen Internetseite unter www.wertheim.de/corona.