Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags abgelehnt. Die Sender hätten nicht dargelegt, dass ein späteres Inkrafttreten des neuen Rundfunkstaatsvertrags "irreversibel zu schweren Nachteilen führe", begründeten die Karlsruher Richter am Dienstagabend ihre Entscheidung. Die Kläger hatten sich gegen die Entscheidung Sachsen-Anhalts gewandt, einer Beitragserhöhung zum Januar nicht zuzustimmen. (Az. 1 BvR 2756/20, 1 BvR 2775/20 und 1 BvR 2777/20).
Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hatte die Regierungsvorlage zur Anhebung des Rundfunkbeitrags Anfang Dezember nach einem Streit in seiner Koalition zurückgezogen. Darum befasste sich der Landtag nicht wie geplant noch im Dezember damit. Die ursprünglich zum Jahresbeginn geplante bundesweite Anhebung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent wird damit blockiert.
Die öffentlich-rechtlichen Sender zogen daraufhin vor das Bundesverfassungsgericht. Wann dieses über die Hauptsache entscheiden wird, ist noch nicht bekannt.smb/bfi
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