... sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer am Montag in Berlin. Die Mitglieder des Kabinetts seien sich in ihrer "positiven Würdigung" des Abkommens einig gewesen.
Auf den Vertrag hatten sich beide Seiten am 24. Dezember nach langem Ringen verständigt. Die Zustimmung der Regierungen der EU-Staaten ist Voraussetzung dafür, das Abkommen vorläufig in Kraft zu setzen. Für einen regulären Ratifizierungsprozess auch unter Einbeziehung des EU-Parlaments reicht die Zeit bis zum Jahresende nicht mehr aus. Daher sollen die vereinbarten Regeln zunächst provisorisch in Kraft gesetzt werden.
Die Botschafter der 27 EU-Staaten gaben am Montag bei einem Treffen in Brüssel grünes Licht für die vorläufige Anwendung. Der Ratsbeschluss könne am Dienstag im schriftlichen Verfahren getroffen werden, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amts in Berlin. Auf dieser Basis könne das Abkommen für die vorläufige Anwendung unterzeichnet werden.
Das britische Parlament soll in einer Sondersitzung am 30. Dezember über den Vertrag abstimmen. Eine Billigung durch die Abgeordneten gilt als sicher. Die oppositionelle Labour-Partei hat bereits angekündigt, für das Abkommen zu stimmen.
Das Handelsabkommen zwischen Großbritannien und der Europäischen Union wendet nach Einschätzung von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hohe Exportverluste ab - zugleich werden aber steigende administrativen Kosten etwa für Grenzabfertigungen erwartet. "Die Vereinbarung ist auch für den Bereich der Agrar- und Ernährungswirtschaft von hoher Bedeutung", erklärte Klöckner. Demnach wäre im Falle eines "No Deal" aus deutscher Sicht mit Exportverlusten "annähernd doppelt so hoch wie im Falle des jetzt geschlossenen Abkommens" zu rechnen gewesen.
"Dies hätte sich insbesondere auf unsere deutschen Erzeuger, die vor allem Getreide-, Fleisch- und Milchprodukte verarbeiten, negativ ausgewirkt", erklärte Klöckner. Dennoch werde sich die Beziehung Großbritanniens zur EU "erheblich" verändern, da das Vereinigte Königreich auch mit dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen "ein Drittstaat" sei, fügte die Ministerin hinzu. "Für den Handel bedeutet das einen erheblichen Anstieg der administrativen Kosten", erklärte sie.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßte die Einigung grundsätzlich. "Als Verbraucherschützer werden wir jetzt intensiv prüfen, welche Regelungen für Verbraucherinnen und Verbraucher in dem Abkommen enthalten sind und diese bewerten", erklärte vzbv-Präsident Klaus Müller. Er kritisierte zugleich, dass last-minute Verhandlungen wie in diesem Fall insgesamt die Zustimmung zu einem Abkommen gefährdeten.
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