Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat den ab Donnerstag geplanten zweitägigen Streik der Flugbegleiter bei der Lufthansa für rechtens erklärt. Eine Gerichtssprecherin sagte, der Antrag der Lufthansa auf einstweilige Verfügung sei zurückgewiesen worden. Die geplanten Streikmaßnahmen seien "nicht offensichtlich rechtswidrig; dies gelte insbesondere im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit und Tariffähigkeit" der Flugbegleitergewerkschaft UFO.
Lufthansa hatte die einstweilige Verfügung gegen den Streik am Dienstag beantragt. Die Lufthansa zweifelt die Vertretungsbefugnis der UFO für das Kabinenpersonal an. Der Konzern sieht die "Gewerkschaftseigenschaft" ungeklärt.
Lufthansa erklärte am Mittwoch, der Konzern nehme die Entscheidung des Arbeitsgerichts "mit Bedauern zur Kenntnis" und kündigte Berufung an.
UFO hat für Donnerstag ab 00.00 Uhr bis Freitag 24.00 Uhr zum Streik bei der Kerngesellschaft Lufthansa aufgerufen. Die Airline kündigte am Mittwoch an, sie werde nun so schnell wie möglich einen Sonderflugplan veröffentlichen. Sie werde "alles dafür tun", die Auswirkungen für die Kunden "so gering wie möglich zu halten".
Bereits am Dienstag hatte die Airline ihre Kunden informiert, sie könnten ihre an den Streiktagen gültigen Flüge kostenlos umbuchen oder auf innerdeutschen Strecken statt eines Fliegers die Deutsche Bahn nutzen.
Lufthansa-Chef Carsten Spohr hat die Vertreter von UFO, aber auch der Konkurrenzgewerkschaften Verdi und Cabin Union (CU) für Mittwochabend zum Spitzengespräch eingeladen. UFO wollte zunächst nicht öffentlich mitteilen, ob die Gewerkschaft die Einladung annimmt.
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