Münster - Ziel dieses Verbots ist zum Einen die Verhinderung von Infektionen im Rahmen der in der Silvesternacht sonst üblichen Ansammlungen, wie Ordnungsdezernent Wolfgang Heuer betont: „Auch an Silvester gilt die Vorgabe, direkte Kontakte zu Personen aus anderen Haushalten möglichst zu vermeiden. Das richtet sich auf Partys genauso wie auf das Abbrennen von Feuerwerk.
Als zweites Ziel des Böllerverbots soll die Zahl der Verletzungen durch Feuerwerkskörper und der damit verbundenen Rettungseinsätze reduziert werden. Heuer: „In der letzten Silvesternacht wurden unsere Kräfte zu 21 Brandeinsätzen und 72 Rettungsdiensteinsätzen gerufen. Diese Bilanz wollen wir mit Blick auf das aktuell stark belastete Gesundheitswesen verbessern.“
Das Verbot, das im Rahmen einer Allgemeinverfügung der Stadt geregelt
ist, gilt für den Zeitraum von Donnerstag, 31. Dezember, 0 Uhr, bis
Freitag, 1. Januar, 24 Uhr – also ganztägig an Silvester und
Neujahr.
Verstöße werden nach dem aktuellen Bußgeldkatalog teuer:
* Veranstalter von Feuerwerk an den genannten Orten zahlen bis zu 2500 Euro Bußgeld.
* Teilnehmende einer Party oder vergleichbarer Feier werden mit 250
Euro zur Kasse gebeten, Veranstalter derselben mit 500 Euro.
* Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird mit 100 Euro je Person geahndet.
* Das Zusammentreffen im öffentlichen Raum mit mehr als fünf Personen
(über die Familie hinaus, Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden
nicht mitgezählt) wird mit 250 Euro Bußgeld je Person bestraft.
Die Stadt weist darauf hin, dass an Silvester das Busangebot der Stadtwerke mit der letzten Ankunft der Busse am Hauptbahnhof um 23 Uhr endet.
Quelle: Stadt Münster