Münster - Damit das Personal im Gesundheitswesen weiterhin sicher und geschützt seine Arbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen erreichen kann, teilt das Verkehrsministerium NRW mit, dass das Sonderprogramm zur Schaffung von Ersatzmobilität – auch im Frühjahr dieses Jahres fortgeführt wird. Das seit dem 1. April 2020 laufende Sonderprogramm ist bisher sehr gut angenommen worden.
Die Beschäftigten in Kliniken, Dialysezentren, voll- oder teilstationären Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Behinderungen, im öffentlichen Rettungsdienst, in stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen und den kommunalen Gesundheitsämtern (soweit direkter Kontakt zu Corona-infizierten Personen bestehen kann) können für die Fahrt zur Arbeit kostenlos ein Mietfahrzeug einer am Programm teilnehmenden Autovermietung nutzen, soweit ihnen kein dienstlicher oder privater Pkw zur Verfügung steht.
Die Fortsetzung des landesweit gültigen Förderprogramms beginnt am 7. Januar 2021 und ist befristet bis zum 31. März 2021. Die Bezirksregierung Münster – Dezernat für Verkehr – ist für die Abwicklung dieses Programms zentral zuständig.
Neun Autovermietungen, die ihre Fahrzeuge landesweit anbieten und die weiteren Förderbestimmungen des Programms erfüllen, haben ihre Bereitschaft zur Teilnahme erklärt. Damit unterstützen das Land NRW und die Autovermietungen gerade die Mobilität der Menschen, die unser Gesundheitssystem am Laufen halten und aktuell für uns alle an ihre Grenzen gehen.
Das Verfahren zur Anmietung ist unbürokratisch durch einen im Internet abrufbaren Vordruck gestaltet. Unter Vorlage des Nachweises der Berechtigung kann das Mietfahrzeug direkt bei einer teilnehmenden Autovermietung angemietet werden. Die Abrechnung übernimmt das Land NRW unmittelbar mit den Autovermietungen.
Quelle: Bezirksregierung Münster
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