So sprach sich kürzlich die Stadt Münster gegen eine flächendeckende Verteilung der Masken aus, um bevorzugt medizinisches Personal und Patienten zu versorgen. (Wir berichteten darüber). Fast zeitgleich erging der Beschluss der Regierung, die Abgabe der Masken an sogenannte Risikogruppen in die Wege zu leiten. Mittels Gutscheinen, verschickt über die Krankenkassen, können Ü-60er und Menschen mit relevanten Vorerkrankungen die Masken in Apotheken gegen einen geringen finanziellen Obolus erwerben. In Bayern hingegen ist die Maske nun Pflicht. Die Diskussion einer FFP2-Maskenpflicht, zum Beispiel in Bussen und Bahn, ist auch in NRW noch nicht beendet.
Der Vorteil der FFP2-Maske ist unbestritten. Im Gegensatz zur sogenannten Alltagsmaske bietet sie nicht nur Fremd- sondern auch Eigenschutz. Heisst, sie schützt uns und unser Gegenüber. Zudem filtert eine FFP2-Maske ohne Ventil mindestens 94 % der Aerosole beim Ein- und Ausatmen. Die herkömmliche Alltagsmaske ist in gewissem Umfang für das Auffangen von Tröpfchen und das Bremsen der Ausatemluft geeignet. Die Schutzwirkung der Alltagsmaske als Fremdschutz ist abhängig von den verwendeten Stoffen. Daher ist die Nutzung der FFP2-Maske im medizinischen Bereich, wo ein enger Kontakt zwischen Ärztin*Arzt, Krankenschwester oder Pfleger mit den Patienten unvermeidbar und notwendig ist, essentiell. Auch die Ausgabe an oben genannte Risikogruppen ist eine nachvollziehbare und willkommene Entscheidung.
Die Finanzierung hingegen stößt auf Kritik und löst Diskussionen aus. Auch wenn der Beitrag von zwei Euro pro Abholung von je sechs Schutzmasken (Quelle: BKK. VBU) finanziell von vielen zu stemmen sein sollte, bleibt er für Sozialhilfeempfänger und andere Bedürftige ein nicht zu unterschätzender Kostenfaktor. Zudem ist die FPP2-Maske originär als Einwegmaske konzipiert und auch wenn laut Studie der Fachhochschule Münster, bei vorschriftsmäßiger Reinigung der Maske, diese bis zu 5 x verwendet werden kann, so wird je nach Dauer der Pandemie ein erneuter Kauf anstehen. Ganz abgesehen von der Notwendigkeit zur umfassenden Information über die ordnungsgemäße Reinigung sowie der Mutmaßung, dass nicht jeder diese dann auch vorschriftsmäßig durchführen wird.
Einige Experten befürchten gar, durch das gefühlte Mehr an Sicherheit beim Tragen einer FPP2 Maske, einen sorgloseren Umgang mit den Abstands-
Regelungen. Ein fataler Trugschluss, denn die sogenannte AHA +L Formel (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske + Lüftung) soll nach wie vor der beste Schutz vor Ansteckung sein. Eine Lockerung des Lockdowns ist daher trotz eventueller FPP2-Maskenpflicht eher unwahrscheinlich.
Es ist schwer, sich im Informations- / Massnahmen- und Meinungs-Dschungel ein eigenes fundiertes Bild zu machen. Bleibt zu hoffen, dass Experten und Verantwortliche an anderer Stelle den Durch- und Überblick haben und behalten.
Wer sich dennoch informieren möchte, erhält auf der Homepage des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte einen guten - allgemein verständlichen - Überblick über die unterschiedlichen Maskentypen, deren Wirkweise und Hinweise zur korrekten Handhabung.
https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html
Den Informationsflyer zur Studie der FH Münster zur Wiederverwendung der FPP2 Maske finden Sie unter:
https://www.fh-muenster.de/gesundheit/forschung/forschungsprojekte/moeglichkeiten-und-grenzen-der-eigenverantwortlichen-wiederverwendung-von-ffp2-masken-im-privatgebrauch