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Nicht jede Softwarelösung für Schulen ist empfehlenswert

Die Gesellschaft für Informatik e.V.(GI) fordert die Stärkung der digitalen Souveränität von Schülerinnen und Schülern, Schulen und Standorten

Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) sieht mit Besorgnis, wie vor dem Hintergrund der Corona-Krise und dem Leidensdruck vieler Schulen, Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler eine Festlegung auf datenschutzrechtlich bedenkliche, proprietäre Softwarelösungen erfolgt – und das trotz guter Alternativen.

Berlin, 18. Januar, 2021 – Die Corona-Krise hat den Digitalisierungsrückstand des deutschen Bildungssystems schmerzlich vor Augen geführt. Viele Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte leiden unter unzureichenden digitalen Infrastrukturen, fehlenden Softwarelösungen und mangelnden Strategien und Lehrkonzepten für den pandemiebedingten Distanzunterreicht. Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass kurzfristig auf kommerzielle, datenschutzrechtlich nicht geprüfte Softwareanwendungen zurückgegriffen wurde und zum Teil auch noch immer zurückgegriffen wird. Im Hinblick auf den akuten Handlungsbedarf war das nachvollziehbar.


Insbesondere die bundeslandweite Einführung von Software, die Daten außerhalb des Geltungsbereichs der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) speichert, sieht die Gesellschaft für Informatik e.V. jedoch als bedenklich an. In Baden-Württemberg hat sich beispielsweise ein breites Bündnis gegen die geplante Einführung von MS 365 als Software-Lösung für alle Schulen gestellt.

Bereits heute existieren leistungsfähige und leicht bedienbare Cloud-Lösungen und Lernmanagementsysteme, die einen datenschutzkonformen und damit rechtssicheren Betrieb auf deutschen bzw. europäischen Servern erlauben. Beispielhaft seien hier die Lernmanagementsysteme Moodle und Ilias genannt, die mit Plugins wie H5P interaktive und kooperative Arbeitsformen unterstützen und eine geeignete Grundlage der IT-Infrastruktur von Schulen darstellen. Zuletzt konnte der reibungslose Betrieb allerdings aufgrund fehlender personeller und technischer Ressourcen nicht in allen Bundesländern gewährleistet werden.

Prof. Dr. Ulrike Lucke, Vize-Präsidentin der Gesellschaft für Informatik: "Die aktuell zu treffenden politischen Entscheidungen für digitale Infrastrukturen werden unser Bildungswesen über Jahre prägen. Mit unseren Empfehlungen zur Software-Auswahl nehmen wir die digitale Souveränität unserer Schülerinnen und Schüler in den Blick. Gleichzeitig gilt es aber auch künftig, unser Verständnis von und unsere Instrumente für Medienkompetenz und Unterrichtsqualität weiterzuentwickeln. Spätestens seit Corona sehen wir alle, wie wichtig diese Themen sind, denn neue Software allein kann uns in der aktuellen Lage nicht helfen."

Insbesondere folgende Eckpunkte sieht die Gesellschaft für Informatik als entscheidend für die digitale Souveränität der Schülerinnen und Schüler, der Schulen sowie des IT-Standortes an:

1. Rechtskonforme, datenschutzgerechte Lösungen etablieren

Alle Daten von Schülerinnen und Schülern gilt es entsprechend der DSGVO zu schützen. Softwarelösungen, die Telemetriedaten unbekannter Art und in unbekanntem Umfang sammeln, sind zu vermeiden. Die Speicherung von Daten auf Servern, zu denen Sicherheitsbehörden von Ländern außerhalb Europas - und außerhalb des Geltungsbereichs der DSGVO - Zugang erhalten und die Bürgerinnen und Bürgern keine Möglichkeit geben, ihr Recht einzuklagen, darf nicht erfolgen. Das Schrems-II-Urteil des Europäischen Gerichtshofs gilt es zu berücksichtigen.

2. Digitale Souveränität (Transparenz, Unabhängigkeit und Sicherheit) durch Open-Source-Software fördern

Open-Source-Software ermöglicht es transparent darzustellen, welche Daten wie und von wem verarbeitet werden und kann darüber Vertrauen schaffen. Gleichzeitig wird dadurch die Abhängigkeit von großen Konzernen verringert. Die öffentliche Einsehbarkeit des Quellcodes ermöglicht es, Schwachstellen schneller zu finden und Sicherheitslücken zu schließen. Bei digitaler Souveränität geht es darum, Schulen als Institution, aber auch Schüler*innen und Lehrkräften die Möglichkeit zu geben, in der digitalen Welt selbständig, selbstbestimmt und sicher agieren zu können. Gleichzeitig sind diese Lösungen ein Beitrag zur Gewährleistung der technologischen Souveränität des IT-Standortes.

3. Lock-In-Effekte vermeiden

Es gilt, übertragbare Standards und Formate zu fördern, um Lock-In-Effekte zu vermeiden. Der wissenschaftlich belegte Lock-In-Effekt führt dazu, dass Schülerinnen und Schüler weit über ihre Schulzeit hinaus bei dem einmal kennengelernten digitalen Werkzeug verbleiben. Für die Mündigkeit und Verbraucherbildung der Schülerinnen und Schüler ist jedoch eine breite Anwendungskompetenz in unterschiedlichen Softwareumgebungen wichtig. 

4. Bereitstellung notwendiger Ressourcen

Die Nutzung datenschutzrechtskonformer und die digitale Souveränität fördernder Lösungen muss zwingend durch die Bereitstellung der notwendigen personellen und technischen Ressourcen unterstützt werden. Nur so können der bedarfsgerechte Aufbau und der reibungslose Betrieb der Open-Source-Lösungen gewährleistet werden. Gleichzeitig helfen insbesondere personelle Ressourcen dabei, die quelloffenen Lösungen kontinuierlich zu verbessern, um so bedingungsfreundliche und wettbewerbsfähige Anwendungen (weiter) zu entwickeln.

Die Gesellschaft für Informatik fordert die in den Bundesländern zuständigen Ministerien und Behörden auf, mittel- bis langfristig tragfähige Strategien zur Stärkung der digitalen Souveränität der Schülerinnen und Schüler, der Institutionen und des IT-Standortes zu entwickeln und auch kurzfristig Lerninfrastrukturen unter Berücksichtigung dieser vier Kernelemente zu unterstützen bzw. auf- und umzusetzen.

Fotos: Titelbild: Gesellschaft für Informatik e.V.

Foto 2: Ulrike Lucke (c) -GI Kathrin Richter-Trendsetter