- (Berlin, 4. Februar 2021) - Als
„richtig, wichtig und mutmachend“ bezeichnet Guido Zöllick, Präsident
des Deutschen Hotel- und Gaststät-tenverbandes (DEHOGA Bundesverband),
die beschlossene Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung für Speisen.
„Die Verlängerung der sieben Prozent Mehrwertsteuer über den 30. Juni
2021 hinaus schafft Perspektiven für die notleidenden Restaurants und
lässt Hoffnung und Vertrauen in die Zukunft wachsen“, sagt Zöllick. „Die
Entscheidung ist eine wichtige Motivation für die Unternehmer, ihre
Betriebe fortzuführen, und auch für die Beschäftigten eine mutmachende
Botschaft.“
Die Spitzen der CDU, CSU und SPD hatten sich am späten
Mittwochabend darauf verständigt, dass nun bis zum 31. Dezember 2022 für
Speisen in Restaurants der verringerte Mehrwertsteuersatz gilt. Die CSU
hatte diese Maßnahme auf die Agenda des Koalitionsausschusses gesetzt,
ein besonderer Dank gelte dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus
Söder für seinen erfolgreichen Einsatz.
Wie wichtig diese Entscheidung zum
gegenwärtigen Zeitpunkt ist, zeige die Lage und Stimmung in der Branche.
Wie eine DEHOGA-Umfrage im Januar ergab, bangen 75 Prozent der Betriebe
um ihre Existenz. „Denn trotz der November- und Dezemberhilfen, die
inzwischen auch zumindest bei vielen kleinen Unternehmen eingegangen
sind, ist die Stimmung in der Branche wegen fehlender
Öffnungsperspektiven von Verzweiflung geprägt“, erklärt Zöllick. Die
Betriebe fürchteten, dass die Überbrückungshilfe III das Überleben nicht
sichere. „Die Verlängerung des reduzierten Umsatzsteuersatzes hilft den
Betrieben, wirtschaftlich zu überleben und damit Hunderttausende
Arbeitsplätze zu retten“, sagt Zöllick und führt aus: „Mit der
Mehrwertsteuersenkung werden die Unternehmer in die Lage versetzt, nach
der Öffnung Umsatzverluste durch zu erwartende Abstandsregelungen zu
kompensieren, Kredite zu tilgen sowie irgendwann einmal wieder Rücklagen
aufzubauen und in ihre Altersvorsorge zu investieren.“
Die
steuerpolitische Maßnahme habe Restaurants, die in den Sommermonaten
Umsätze erwirtschaften konnten, enorm geholfen, berichtet Zöllick. „Dies
war ja auch das erklärte Ziel der Entscheidung vom Mai 2020 mit der
Steuersenkung die Gastronomie zu stärken, so Bundesfinanzminister Olaf
Scholz seinerzeit."
„Die Verlängerung der
sieben Prozent Mehrwertsteuer über den 30. Juni 2021 hinaus schafft
Perspektiven für die notleidenden Restaurants und lässt Hoffnung und
Vertrauen in die Zukunft wachsen“, sagt Guido Zöllick, Präsident des
DEHOGA Bundesverbandes.
Foto © DEHOGA Bundesverband/Svea Pietschmann Mit der Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung sei ein „weiterer wichtiger Teilerfolg“ des Verbandes erreicht worden. Der DEHOGA werde nicht nachlassen, für eine Entfristung der Mehrwertsteuersenkung nach 2022 unter Einbeziehung der Getränke zu kämpfen.
„Kneipen, Bars, Clubs und Discotheken, die ausschließlich Getränke anbieten, werden nicht von der Steuerentlastung profitieren. Und gerade sie sind von der Pandemie ganz besonders gebeutelt“, sagt Zöllick. Zudem habe die Steuersenkung seit 2. November wieder keine Relevanz, da im erneuten Lockdown ausschließlich Abhol- und Lieferservice möglich sind. „Diese Umsätze unterlagen schon immer dem reduzierten Mehrwertsteuersatz“, macht Zöllick deutlich. Diese Differenzierung könnte keiner nachvollziehen. Auch aus diesem Grund sei die überfällige steuerliche Gleichbehandlung für Speisen dauerhaft zu entfristen. Desgleichen fallen für Fertiggerichte aus dem Supermarkt nur sieben Prozent an. „Es wäre widersprüchlich, frisch zubereitetes Essen in unseren Restaurants ab 1. Januar 2023 wieder mit 19 Prozent zu besteuern“, so Zöllick. „Sieben Prozent Mehrwertsteuer stellen eine Stärkung der frisch zubereiteten Speisen, der regionalen Küche und der arbeitsintensiven Gastronomie dar.“
Darüber hinaus hatte sich der DEHOGA für die am Mittwoch ebenfalls beschlossene Erweiterung des Verlustrücktrags stark gemacht. „Die Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal zehn Millionen Euro beziehungsweise 20 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung ist definitiv zu begrüßen“, so Zöllick. Auch dies sei ein Kompromiss der Koalitionäre. „Die Erweiterung bezüglich der Höhe wie auch die rückwirkende Geltendmachung war leider nicht konsensfähig.“