Die Regeln zum E-Roller-Parken orientieren sich an den Vorgaben des Fahrradparkens. Das Abstellen von Fahrrädern auf Gehwegen ist erlaubt, wenn Fußgängern oder Rollstuhlfahrern der Weg nicht versperrt wird. Spezielle Parkverbote für Fahrräder sieht die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht vor. (Quelle: http://www.adfc.de/artikel/keine-parkverbote-fuer-fahrraeder). Eine eher schwammige Formulierung und so wundert es nicht, dass schon Münsters Radler zum Chaos-Parken neigen. Wann das Rad, und nun auch der Roller, zum Verkehrshindernis wird, liegt offenbar im Auge des Betrachters.
Räder finden sich meist, gerne in Zweier- oder Dreierreihen, angelehnt an Hauswänden, Laternenpfählen oder Straßenschildern. Vom E-Roller springt der Fahrer, so scheint es, noch während der Fahrt einfach ab. Denn diese stehen teils mitten auf Gehwegen, vor Geschäfts-Eingängen oder Toreinfahrten.
Auch die Rudelbildung ist ein Problem. Denn wie beim Rad gilt: wo ein Roller parkt, gesellen sich gerne Artgenossen hinzu. Immerhin: Das Chaos beschränkt sich bei den Leihrollern des Anbieter Tier (dem Scooter Pionier in Münster) nicht auf das gesamte Stadtgebiet, denn es gibt die sogenannten "No-Parking-Areas". So dürfen die Roller zum Beispiel am Aasee oder am Kanal nicht abgestellt werden. Wer es dennoch tut, zahlt weiterhin minütlich Geld.
Das macht es für andere Orte nicht besser. Mittig auf Gehwegen abgestellte Roller sind nicht nur ein Ärgernis, sonder behindern unsere Mitbürger mit Rollatoren oder Rollstühlen, und können für Sehbehinderte und Blinde gar zu gefährlichen Stolpersteinen werden.
In unserem reglementierten Leben wünschen wir uns nicht noch mehr Vorschriften, zumal die Begriffe Anstand, Respekt und Rücksichtnahme uns allen ein guter Leitfaden sein können, um dem Parkfrust entgegenzuwirken, ohne auf den Fahrspass zu verzichten.
In diesem Sinne: Gute Fahrt!
Beispielfotos: https://pixabay.com