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Die juristische Presseschau vom 8. November 2019

Verfassungsbeschwerde zu "Containern" / Ergebnisse der JuMiKo / IS-Anhängerin darf zurückkehren

BVerfG – "Containern": Die SZ (Wolfgang Janisch) berichtet über die Verfassungsbeschwerde zweier Studentinnen, die wegen Diebstahls verurteilt wurden, weil sie weggeworfene Lebensmittel eines Edeka-Supermarkts "containert" hatten. Versuche zur Entkriminalisierung des "Containerns" sind bislang gescheitert, auch wenn nach Angaben der Bundesregierung jedes Jahr zwölf Millionen Tonnen Lebensmittel weggeworfen werden. Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht führen die Studentinnen mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Die Verfassungsbeschwerde wirft die Frage auf, ob sich § 242 Strafgesetzbuch so interpretieren lässt, dass "Containern" von vornherein straflos bleibt. Der Beitrag diskutiert unter anderem die Möglichkeit der Annahme einer "Dereliktion", also einer Eigentumsaufgabe, durch den Supermarkt. Insgesamt habe die Beschwerde aber wohl nur geringe Erfolgsaussichten.


OVG Berlin-Brandenburg zu IS-Anhängerin: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verpflichtet das Auswärtige Amt laut spiegel.de (Hubert Gude) dazu, einer 37-jährigen IS-Anhängerin und ihren drei Kindern "geeignete Reisedokumente" auszustellen und sie "unverzüglich nach Deutschland zurückzuführen". Die Rückholung der Kinder könne nur gemeinsam mit ihrer Mutter erfolgen, da sie "zwingend auf den Schutz und die Betreuung ihrer Mutter angewiesen" seien. Es gebe keine Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung durch die Mutter.

Foto: Pixabay