Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Deutschland
im Verfahren um den Nato-Luftangriff in Kundus im September 2009
entlastet.
Die Ermittlungen der deutschen Justiz zu dem Angriff seien
ausreichend gewesen, Deutschland habe nicht gegen die Europäische
Menschenrechtskonvention verstoßen, urteilten die Straßburger Richter am
Dienstag.
Geklagt hatte der afghanische Familienvater Abdul Hanan, dessen zwei Söhne bei dem Bombardement auf Befehl von Bundeswehr-Oberst Georg Klein getötet worden waren.
isd/cp
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