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Freispruch für Deutschland

Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entlastet Deutschland im Verfahren um den Nato-Luftangriff in Kundus im September 2009 entlastet.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Deutschland im Verfahren um den Nato-Luftangriff in Kundus im September 2009 entlastet.

Die Ermittlungen der deutschen Justiz zu dem Angriff seien ausreichend gewesen, Deutschland habe nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, urteilten die Straßburger Richter am Dienstag.

Geklagt hatte der afghanische Familienvater Abdul Hanan, dessen zwei Söhne bei dem Bombardement auf Befehl von Bundeswehr-Oberst Georg Klein getötet worden waren. 

isd/cp