Münster - (SMS) - Seit Ende Januar gilt in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Die Kosten für solche Schutzmasken stellen Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen vor besondere Herausforderungen.
In welcher Form Bürgerinnen und Bürger, die nicht über ausreichendes eigenes Einkommen verfügen, Hilfen für den Kauf von medizinischen Masken erhalten, wird derzeit in der Politik beraten.
Bis zu dieser Entscheidung hat das Land NRW für den Übergang eine Soforthilfe in Form einer Verteilung von Masken beschlossen. In Münster können jeder Person ab 6 Jahren, die Leistungen für den Lebensunterhalt bezieht, drei medizinische Masken aus dem Vorrat des Landes zur Verfügung gestellt werden. Ergänzend dazu hat der Krisenstab der Stadt Münster entschieden, dass die Soforthilfe des Landes um drei medizinische Masken für jede leistungsberechtigte Person aus dem städtischen Bestand aufgestockt wird.
Im Sinne der Kontaktvermeidung werden die Masken nicht persönlich ausgegeben, sondern in diesen Tagen durch die Stadtverwaltung Münster an die berechtigten Haushalte verschickt. Insgesamt gehen 140 000 Masken an rund 23 000 Personen.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass nicht alle der versendeten Masken über die bekannte CE-Kennzeichnung verfügen, sondern stattdessen den chinesischen sogenannten KN 95-Standard aufweisen. Diese Masken sind den FFP2-Masken vergleichbar und haben einen ähnlich wirksamen Infektionsschutz. Die KN 95-Masken sind getestet und mit einer behördlichen Bestätigung versehen. Sie können auch im medizinischen Bereich eingesetzt werden.
Stadt Münster vom 18. Februar 2021