Berlin - (ots) - Die AfD geht juristisch gegen die Praxis des Bundesverfassungsgerichts
vor, einen Kreis von Journalisten vorab und vertraulich über seine
Urteile zu informieren. Wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe dem
"Tagesspiegel" am Dienstag bestätigte, ist eine entsprechende Klage der
Partei eingegangen (Az.: 3 K 606/21).
Die AfD will feststellen lassen,
dass ein solches Vorgehen vor einer Urteilsverkündung im vergangenen
Sommer zu Äußerungsbefugnissen von Bundesinnenminister Horst Seehofer
(CSU) rechtswidrig war und die AfD in ihrem Recht auf ein faires
Verfahren verletzt hat.
In der Klageschrift, die dem "Tagesspiegel"
vorliegt, heißt es, der "Verrat" des Gerichts verletze zudem das
allgemeine Persönlichkeitsrecht von Parteimitgliedern, die vor dem
Bundesverfassungsgericht als Kläger auftreten.
Der Tagesspiegel vom 23.02.2021