Was wird gefördert?
Dieser Fonds ist als Kompensation von pandemiebedingten Einnahmeverlusten von gemeinnützigen Kulturzentren bzw. Aufführungsorten gedacht, und zwar für diejenigen, die überwiegend Zwecke der Förderung von Kunst und Kultur verfolgen und ein regelmäßiges Kulturangebot vorhalten.
Kunst und Kultur wieder erlebbar machen, Kultureinrichtungen bei der Durchführung ihrer Kulturprogramme unter Corona-Bedingungen unterstützen – das ist Ziel des Kulturstärkungsfonds NRW. Der Kulturstärkungsfonds für gemeinnützige Kultureinrichtungen ist ein Teil des NRW-Stärkungspakets Kunst und Kultur, mit dem insgesamt 185 Mio. Euro zur Abmilderung der Auswirkungen der Corona-Krise auf den Kulturbereich bereitgestellt werden. Ein weiterer Baustein dieses NRW-Stärkungspakets ist der Kulturstärkungsfonds für gemeinnützige Kultureinrichtungen mit einem Volumen von 15 Mio. Euro.
Förderungen erhalten öffentlich geförderte, freie und private Kultureinrichtungen. Dazu gehören die 70 soziokulturelle Zentren in NRW, aber auch Festivals und andere gemeinnützige Zentren.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Bezirksregierung Münster
Dezernat 48.07
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147 Münster
Bis wann ist der Antrag zu stellen? Anträge sollten bis zum 12.03.2021 bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung gestellt werden. Anträge sind zu finden auf: https://www.bezreg-muenster.de/de/foerderung/foerderung_corona/kulturstaerkungsfonds/index.html.
Kulturamt Stadt Münster vom 26.02.2021