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Land erweitert Liste der Impfberechtigten

Bereits 20.000 Menschen in Münster geimpft / Impfzentrum weist nicht berechtigte Personen ab

Münster (SMS) Die nunmehr neunte Impfverordnung des Landes – und damit neu geschaffene Bedarfe und Anforderungen – sorgt auch im Impfzentrum Münster für eine wiederholte Umorganisation. Am Montagabend wurde vor Ort der neue Erlass analysiert und die daraus folgenden Änderungen abgestimmt, insbesondere die Liste der impfberechtigten Personenkreise entsprechend überarbeitet.

Unter  www.muenster.de/corona_impfberechtigung sind die stetig aktualisierten Daten einsehbar, hier ist auch ein Link zur Terminanmeldung für die besonders berechtigten Berufsgruppen hinterlegt. Wichtig: Allein der gebuchte Termin berechtigt noch nicht zur Impfung. Am Impftag muss im Impfzentrum eine Bescheinigung vorgelegt werden, aus der die Berechtigung sowie die Betriebsstätte hervorgeht. Fehlende oder falsche Bescheinigungen führen zur Abweisung durch das Personal des Impfzentrums.

Unberechtigte Buchungen

Dies betrifft auch Privatpersonen, die sich schon jetzt einen Impftermin sichern wollen, ohne über die entsprechende Berechtigung zu verfügen. Derzeit macht in münsterschen Whatsapp-Interessensgruppen eine Nachricht die Runde, dass man sich über einen bestimmten Link einen Termin vorzeitig buchen kann. Technisch ist das durchaus möglich. Doch spätestens, wenn diese Personen dann ihren Termin im Impfzentrum wahrnehmen wollen, werden sie aufgrund fehlender Bescheinigungen abgewiesen – oder weil sie nicht zur priorisierten Gruppe gehören.

So geschehen auch am Montag, als mehrere Mitarbeitende einer Praxis aus Dortmund in Münster den gebuchten Termin "auf gut Glück", wie es hieß, wahrnehmen wollten. Sie mussten unverrichteter Dinge wieder abziehen. Problematisch daran: Jeder unberechtigt gebuchte Termin verhindert eine berechtigte Buchung. Daher bitten der Krisenstab und das Team des Impfzentrums Münster noch einmal ausdrücklich darum, sich ausschließlich im Berechtigungsfall – zum Wohle aller Beteiligten und im Sinne des Miteinanders – anzumelden.

20.000 Menschen in Münster geimpft

"Darüber hinaus danken wir allen Personen, die uns bereits im Impfzentrum, aber auch noch danach auf so vielen verschiedenen Wegen ihr Lob haben zukommen lassen – das ist keine Selbstverständlichkeit", sagt Gottfried Wingler-Scholz, Leiter der Feuerwehr und mit seinem Team federführend bei der Organisation des Impfzentrums. Seit der Eröffnung am 8. Februar wurden hier bereits über 7500 Menschen geimpft, davon knapp 3500 als besonders begründet mit AstraZeneca. Insgesamt sind damit in Münster – also inklusive der Impfungen durch Mobile Teams und in den Krankenhäusern – bereits etwa 20 000 Menschen immunisiert worden, also mehr als 6 Prozent der münsterschen Bevölkerung.

Ausweitung der Kapazitäten

Die große Impfbereitschaft sorgt im Zusammenspiel mit dem gestrigen Erlass des Landes und damit der Erweiterung impfberechtigter Gruppen nun für eine erneute Ausweitung der Kapazitäten innerhalb der Impfstraßen. Auch sieht das Land NRW den fortlaufenden Einsatz Mobiler Teams in der Kommune vor – so beispielsweise ab dem 8. März in teilstationären Einrichtungen oder auch in Werkstätten für Menschen mit Einschränkungen.

Eine Entscheidung auch über den Einsatz Mobiler Teams in Teilbereichen der Kinderbetreuungseinrichtungen wird der Krisenstab voraussichtlich am morgigen Mittwoch treffen. Vom Land NRW erwartet der Krisenstab der Stadt Münster außerdem eine zeitnahe Klärung zur Situation bestimmter Personengruppen mit hohem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf oder auch Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe. Der jüngste Erlass kündigt diesbezüglich eine Entscheidung "über die nähere Ausgestaltung dieses Impfangebotes" an.

Impfungen in der Fläche

Das Land hat außerdem die Möglichkeit zur externen Impfung in "Schwerpunktpraxen" in Aussicht gestellt. Auch die Stadt Münster möchte davon Gebrauch machen und befindet sich dazu in Gesprächen mit der verantwortlichen Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL). Im Bestfall könnten ab April fünf Praxen mit Impfstoff ausgestattet werden, in denen priorisierte Personengruppen dezentral gegen eine schwere Covid-Erkrankung geimpft werden.

Terminvergabe der besonders begründeten Gruppen

Personen, die sich in der Liste der besonders begründeten Berufsgruppen wiederfinden, buchen ihren Termin nicht über die KVWL-Website, sondern über eine gesondert ausgewiesene Seite via ticket.io. Hier lässt sich unproblematisch der gewünschte Zeitslot auswählen und dann Datum und Uhrzeit – sofern noch verfügbar – einbuchen. Hier werden die Kontaktdaten der impfberechtigten Person und der Arbeitgeber samt Kontakt eingetragen. Die Bescheinigung des Arbeitgebers muss dann zwingend beim Termin im Impfzentrum vorgelegt werden.

Personen über 80 Jahre nutzen wie bisher die Anmeldung über das Webportal oder die Hotline der KVWL.

Stadt Münster vom 02.03.2021