Berlin (ots) - Die Apotheken dürfen Corona-Antigentests durchführen - rund jede zehnte Apotheke bundesweit bietet solche Tests bereits für Selbstzahler an. Beim gestrigen Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsident*innen der Bundesländer wurde beschlossen, dass jeder Bundesbürger pro Woche einen kostenlosen Corona-Schnelltest durchführen lassen kann. Apotheken dürfen auch solche kostenlosen Antigentests anbieten, sofern sie vom öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragt wurden. "Die Einbindung der Apotheken in die Teststrategie ist grundsätzlich richtig. Wenn es Engpässe gibt, dann eher bei den Testenden als bei den Testkits selbst. Die entsprechende Rechtsverordnung zur Umsetzung der Teststrategie muss jetzt so gestaltet werden, dass das Testen in Apotheken unbürokratisch funktioniert und wirtschaftlich machbar ist", sagt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.
Antigen-Schnelltests durch geschultes Fachpersonal sind ein wichtiges
Mittel im Kampf gegen das Coronavirus und für einen Ausweg aus dem
Lockdown. Seit Anfang Februar können Apotheken auch von
Gesundheitsämtern damit beauftragt werden. In Ländern wie
Baden-Württemberg und Saarland oder Städten wie Potsdam und Böblingen
sind Apotheken bereits in die regionalen Testregimes eingebunden - zum
Beispiel im Hinblick auf Tests in Schulen. Die Durchführung der
Antigentests ist ein freiwilliges Angebot jeder Apotheke. Bedingt durch
die hohen Arbeitsschutzanforderungen und die Erfordernis gesonderter
Räume, können nicht alle Apotheken diese Schnelltests durchführen.
Allerdings werden in einigen Tagen auch Selbsttests für Laien zur
Verfügung stehen, die dann in allen Apotheken angeboten werden können.
Presseportal vom 04.04.2021