Münster. Nach anonymen Vorwürfen zum Umgang mit Geflüchteten in der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) Münster stellt Regierungspräsidentin Dorothee Feller klar: „Wir dulden weder Rassismus noch wenig wertschätzendes Verhalten gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern in den Einrichtungen der Bezirksregierung Münster.“
In den anonymen Falschbeschuldigungen, worüber eine Münsteraner Zeitung gestern berichtete, hieß es unter anderem, im vergangenen Herbst hätten Bewohner eines Hauses nach mehreren Feuer-Fehlalarmen in der Kälte ausharren müssen. „Wir nehmen diese offenkundig falschen Beschuldigungen dennoch zum Anlass, um gemeinsam mit dem Betreuungsdienst zu besprechen, ob notwendige Sicherheitsmaßnahmen den Bewohnerinnen und Bewohnern verständlich genug kommuniziert werden“, so ein Sprecher der Bezirksregierung.
Beispiel Feuer-Fehlalarme: Nach der dritten Falschalarmierung innerhalb eines kurzen Zeitraums einem Haus, in dem alleinreisende Männer untergebracht waren, hatte die Einrichtungsleitung in Absprache mit Feuerwehr und Polizei das Haus für eine Stunde gesperrt, um einen technischen Defekt als Alarmierungsursache ausschließen zu können. Der mutwillige „Missbrauch von Notrufen“ ist eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden kann. Während der Ursachensuche konnten sich die Bewohner des Hauses in der Kantine aufhalten und wurden auf Wunsch mit Decken und zusätzlicher Kleidung versorgt.
Leitende Mitarbeiter*innen der Bezirksregierung besprachen heute (Mittwoch, 17. März) mit Vertretern des Betreuungsdienstes, dem Regionalverband Münsterland des Arbeiter-Sameriter-Bundes (ASB), Kontroll- und Sicherheitsmaßnahmen in der ZUE Münster sowie deren Kommunikation. Dabei ging es unter anderem um angeblich als „Durchsuchung“ missverstandene Hygiene-Kontrollen der Wohnräume. Nach den Vorgaben des Landes NRW werden die Zimmer der Bewohner*innen – immer in deren Beisein – von Mitarbeitenden ASB regelmäßig insbesondere zur Gesundheits- und Brandschutzprävention in Augenschein genommen. Eine Durchsuchung von persönlichen Gegenständen findet nicht statt.
Entschieden verwahrt sich die Bezirksregierung gegen die Beschuldigung, ihre Mitarbeiter*innen würden respektlose Äußerungen gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern dulden: „Sowohl unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort wie auch die beauftragten Betreuungsverbände sehen es als ihre Aufgabe an, den geflüchteten Menschen zu helfen und ihnen zur Seite zu stehen. Dies tun sie professionell, vorurteilsfrei und mit großem Engagement“, so ein Sprecher der Bezirksregierung.
Die Bezirksregierung Münster betreibt im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen neben der ZUE Münster auf dem Gelände der früheren York-Kaserne weitere Zentrale Unterbringungseinrichtungen in Dorsten, Ibbenbüren, Marl, Rheine und Schöppingen. In einer ZUE werden Zufluchtsuchende nach der Registrierung in den Erstaufnahmeeinrichtungen solange untergebracht und versorgt, bis eine endgültige Entscheidung über ihre Asylverfahren ansteht. In der ZUE Münster leben aktuell 265 Bewohner*innen.
Bezirksregierung Münster vom 17.03.2021