Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken den Bürgerinnen und Bürger für ihre Solidarität im Kampf gegen die Pandemie bei den derzeit erforderlichen Beschränkungen. Nach deutlich sichtbaren Erfolgen bei der Eindämmung des Infektionsgeschehens im Januar und Februar zeigt die aktuelle Entwicklung – insbesondere aufgrund der hohen Verbreitung von Covid-19-Variante B.1.1.7 – wieder ein starkes Infektionsgeschehen und eine exponentielle Dynamik.
Das
bedeutet, dass ohne Maßnahmen, die den Anstieg der Neuinfektionen
begrenzen, bereits im April eine Überlastung des Gesundheitswesens
wahrscheinlich ist. Denn auch wenn bereits ein relevanter Teil der
älteren Bevölkerung geimpft werden konnte, trägt die -nach aktuellen
wissenschaftlichen Erkenntnissen- deutlich höhere Sterblichkeit der in
Deutschland nun führenden Mutante B.1.1.7 und die Tatsache, dass jüngere
Patienten generell eine längere Verweildauer auf der Intensivstation
haben, dazu bei, dass in der aktuellen Situation die Belastungsgrenze
des Gesundheitssystems zwar nicht mehr bei der gleichen Inzidenzen wie
bisher, aber bei exponentiellem Wachstum auch zeitlich nicht sehr viel
später erreicht wird, als vor der Impfung der älteren Bevölkerung.
Bund
und Länder haben sich auf Grundlage der geplanten Impfstofflieferung
das Ziel gesetzt, im Sommer jeder Bürgerin und jedem Bürger ein
Impfangebot zu machen. Mit der zunehmenden Verfügbarkeit von Impfstoffen
werden die Impfungen von Woche zu Woche mehr Dynamik aufnehmen. Mit der
zunehmenden Durchimpfung der Bevölkerung wird die Pandemie ihren
Schrecken verlieren, denn je mehr Menschen geimpft sind, desto
schlechter kann das Virus sich verbreiten. Der Anteil der geimpften
Bevölkerung wirkt sich also positiv auf die Senkung des r-Wertes und
damit auf die Frage aus, ob die Neuinfektionszahlen stabilisiert oder
gesenkt werden können. Bei einem hohen r-Wert setzt die Stabilisierung
des Infektionsgeschehens durch die Impfquote später ein. Bei hohen
Neuinfektionszahlen muss über eine Stabilisierung des
Infektionsgeschehens hinaus mit Öffnungen abgewartet werden, bis die
Zahlen gesenkt werden konnten. Eine strenge Eindämmung des
Infektionsgeschehens in den nächsten Wochen führt somit zu einer
früheren Rückkehr zur Normalität und zu insgesamt kürzeren
Beschränkungen. Sie ist damit aus gesundheitlichen, wirtschaftlichen und
sozialen Gründen geboten.
Zukünftige Öffnungsschritte werden
maßgeblich von der konsequenten Testung der Bürgerinnen und Bürger
abhängen. Schnelltests und Selbsttests können tagesaktuell zusätzliche
Sicherheit bei Kontakten geben. Regelmäßige Testungen können dabei
unterstützen, auch Infektionen ohne Krankheitssymptome zu erkennen.
Infizierte Personen können so schneller in Quarantäne gebracht und ihre
Kontakte besser nachvollzogen werden. Der Effekt ist dabei umso größer,
je mehr Bürgerinnen und Bürger sich konsequent an dem Testprogramm
beteiligen. Es geht um eine deutliche Ausweitung der Tests im Rahmen des
Testprogramm und eine bessere Nachvollziehbarkeit der Kontakte im Falle
einer Infektion. Damit die Teststrategie funktioniert, müssen
ausreichend Tests verfügbar sein. Die Teststrategie umfasst drei Säulen:
In der ersten Säule werden die Schülerinnen und Schüler wie auch das
Personal an den Schulen getestet. Die zweite Säule umfasst die
kostenlosen Tests für die Bürgerinnen und Bürger und die Dritte Säule
bilden die Tests für die Beschäftigten in den Betrieben, bei denen eine
Präsenz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nötig ist. Bund und
Länder weisen erneut darauf hin, dass ein positiver Schnell- oder
Selbsttest eine sofortige Absonderung und zwingend einen
Bestätigungstest mittels PCR erfordert. Ein solcher PCR-Test kann
kostenlos durchgeführt werden.
Angesichts dieser Lage bedarf es
konsequenter Maßnahmen. Insbesondere Kontakte in Innenräumen müssen
aufgrund der dort erhöhten Infektionsgefahr weitestgehend vermieden oder
mit umfassenden Schutzmaßnahmen wie dem verpflichtenden Tragen von
Masken mit hoher Schutzwirkung und der Nutzung von Schnelltests
verbunden werden. Um das Übergreifen von Infektionen aus Regionen mit
höheren Inzidenzen in Regionen mit niedrigeren Inzidenzen weitestgehend
einzudämmen, muss auch die Mobilität weiterhin eingeschränkt und auf das
absolut notwendige reduziert werden. Die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten alle
Bürgerinnen und Bürger dringend, auch in den nächsten Wochen alle
Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und
insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden.
Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:
1. Die bestehenden Beschlüsse
der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine
abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen mit Wirkung ab 29. März 2021 entsprechend anpassen
und bis zum 18. April 2021 verlängern.
2. Angesichts der exponentiell steigenden Infektionsdynamik muss die im letzten Beschluss vereinbarte Notbremse für
alle inzidenzabhängigen Öffnungsschritte („Steigt die 7-Tage-Inzidenz
pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden
Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten
darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben,
wieder in Kraft (Notbremse).“) konsequent umgesetzt werden.
Für
die vereinbarten Öffnungsschritte wurde als Voraussetzung vereinbart,
dass in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende
7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen
und Einwohnern erreicht wird. Zusätzliche Öffnungen bei exponentiellem
Wachstum der Neuinfektionszahlen scheiden also auch unterhalb dieser
Inzidenzschwelle aus.
3. Angesichts des deutlich exponentiellen Wachstums muss darüber hinaus durch zusätzliche Maßnahmen
dafür Sorge getragen werden, dass die Neuinfektionszahlen wieder
verlässlich sinken. Deshalb werden in Landkreisen mit einer
7-Tage-Inzidenz von über 100 weitergehende Schritte umgesetzt. Dies kann
insbesondere sein:
a. Tragepflicht medizinischer Masken von
Mitfahrern auch im privaten PKW, soweit diese nicht dem Hausstand des
Fahrers angehören;
b. weitergehende Verpflichtungen, in
Bereichen, in denen die Einhaltung von Abstandsregeln und konsequente
Maskentragung erschwert sind, tagesaktuelle Schnelltests zur
Voraussetzung zu machen.
c. Ausgangsbeschränkungen;
d. verschärfte Kontaktbeschränkungen.
4.
Angesichts der ernsten Infektionsdynamik wollen Bund und Länder die
Ostertage nutzen, um durch eine mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung
aller Kontakte das exponentielle Wachstum der 3. Welle zu durchbrechen.
Deshalb sollen der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag)
2021 zusätzlich einmalig als Ruhetage definiert werden und mit
weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie einem Ansammlungsverbot vom 1.
bis 5. April verbunden werden („Erweiterte Ruhezeit zu Ostern“).
Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip
#WirBleibenZuHause. Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis
der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt
möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14
Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt.
Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt. Soweit
Außengastronomie geöffnet ist, wird diese während der fünf Tage
geschlossen. Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne
wird am Samstag geöffnet. Der Bund wird dazu einen Vorschlag zur
rechtlichen Umsetzung einschließlich der Begründung vorlegen. Bund und
Länder werden auf die Religionsgemeinschaften zugehen, mit der Bitte,
religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen.
Soweit in den kommenden Tagen die Kriterien für einen Öffnungsschritt
nach dem MPK-Beschluss vom 3. März 2021 erfüllt werden, erfolgt dessen
Umsetzung ab dem 6. April 2021. Impf- und Testzentren bleiben geöffnet.
Bürgerinnen und Bürger werden ermutigt, die kostenlosen Testangebote zu
nutzen.
5. Nach Ostern wird umfangreiches Testen für die
Bekämpfung der Pandemie noch mehr eine entscheidenden Rolle spielen.
Seit dem 8. März 2021 übernimmt der Bund die Kosten für mindestens einen
kostenlosen Schnelltest pro Woche (Bürgertest). Es ist
den Ländern und Kommunen seitdem sehr schnell gelungen, flächendeckend
und in Kooperation mit vielen unterschiedlichen Partnern vor Ort (u.a.
kommunale Testzentren, Ärzte, Apotheker, Einzelhändler,
Hilfsorganisationen, uvm.) eine entsprechende Infrastruktur für dieses
Testangebot aufzubauen. Die eingesetzte Taskforce Testlogistik hat
sichergestellt, dass alle Länder für die Monate März und April durch
bereits getätigte und noch laufende Beschaffungen ausreichend mit
Schnell- und Selbsttests versorgt sind.
Die Taskforce
Testlogistik wird weiterhin mit den Herstellern dafür Sorge tragen, dass
auch nach Ostern ausreichend Schnelltests zur Umsetzung der
Teststrategie zur Verfügung stehen.
Das Robert-Koch-Institut wird
gebeten, bis zur nächsten Konferenz der Bundeskanzlerin mit den
Regierungschefinnen und -chefs der Länder einen Bericht darüber
vorzulegen, ob bzw. ab welchem Zeitpunkt geimpfte Personen mit so
hinreichender Sicherheit nicht infektiös sind, dass eine Einbeziehung in
Testkonzepte möglicherweise obsolet wird.
In den Ländern werden derzeit mit der steigenden Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests flächendeckende Tests in Schulen und Kitas
eingeführt. Mit der bevorzugten Impfung von Kitabeschäftigten sowie
Grund- und Förderschullehrkräften wird ein wichtiger zusätzlicher
Baustein bei den Schutzmaßnahmen erreicht. Die Testungen von
Beschäftigten im Bildungsbereich und von Schülerinnen und Schülern
werden weiter ausgebaut, es werden baldmöglichst zwei Testungen pro
Woche angestrebt. Auch im Kitabereich werden die Beschäftigten
baldmöglichst zweimal pro Woche in entsprechenden Verfahren getestet.
Durch diese Maßnahme wird zum einen ein besserer Infektionsschutz in
Schulen und Kitas erreicht, zum anderen auch das Erkennen und die
Unterbrechung von Infektionsketten in der Gesamtbevölkerung unterstützt.
6.
Im Rahmen von zeitlich befristeten Modellprojekten können die Länder in
einigen ausgewählten Regionen, mit strengen Schutzmaßnahmen und einem
Testkonzept einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens öffnen, um die
Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten unter Nutzung eines konsequenten Testregimes zu untersuchen.
Zentrale Bedingungen dabei sind lückenlose negative Testergebnisse als
Zugangskriterium, IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung und ggf.
auch zum Testnachweis, räumliche Abgrenzbarkeit auf der kommunalen
Ebene, eine enge Rückkopplung an den Öffentlichen Gesundheitsdienst und
klare Abbruchkriterien im Misserfolgsfalle.
7. Für einen umfassenden Infektionsschutz ist es gerade in der aktuellen Phase der Pandemie wichtig, dass die Unternehmen in
Deutschland als gesamtgesellschaftlichen Beitrag zur Bekämpfung der
Pandemie durch die Ermöglichung des Arbeitens von zu Hause die
epidemiologisch relevanten Kontakte am Arbeitsplatz und auf dem Weg zu
Arbeit reduzieren und, wo dies nicht möglich ist, ihren in Präsenz
Beschäftigten regelmäßige Testangebote machen. Dem dient die
Selbstverpflichtung der Wirtschaftsverbände zu den Testangeboten für die
Mitarbeiter sowie die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Angesichts
der steigenden Infektionszahlen ist eine zügige Umsetzung der
Testangebote in allen Unternehmen in Deutschland notwendig. Die Tests
sollen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, so sie nicht im Homeoffice
arbeiten, mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei
Mal pro Woche angeboten und auch bescheinigt werden. Anfang April werden
die Wirtschaftsverbände einen ersten Umsetzungsbericht vorlegen, wie
viele Unternehmen sich beteiligen. Auf dieser Grundlage und auf der
Grundlage eines eigenen Monitorings wird die Bundesregierung bewerten,
ob regulatorischer Handlungsbedarf in der Arbeitsschutzverordnung
besteht.
8. Für die Unternehmen, die im Rahmen der
Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von
Schließungen betroffen sind, wird die Bundesregierung ein ergänzendes Hilfsinstrument im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben entwickeln.
9. Bund und Länder appellieren weiterhin eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen im
Inland und auch ins Ausland zu verzichten – auch hinsichtlich der
bevorstehenden Ostertage. Sie weisen nachdrücklich darauf hin, dass bei
Einreisen aus ausländischen Risikogebieten die Pflicht zur Eintragung in
die digitale Einreiseanmeldung verpflichtend ist, und dass eine
Quarantänepflicht für einen Zeitraum von 10 Tagen nach Rückkehr besteht.
Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nur durch einen negativen
Test möglich, der frühestens am 5 Tag nach der Einreise abgenommen
wurde. Dies gilt aufgrund der jetzt vielfach beschriebenen längeren
Ansteckungsdauer durch Virusvarianten seit dem 8. März ausdrücklich
nicht bei Rückreisen aus Virusvariantengebieten. Hier ist strikt eine
Quarantäne von 14 Tagen einzuhalten. Darüber hinaus ist bei der
Rückreise aus Virusvariantengebieten mit eingeschränkten
Beförderungsmöglichkeiten zu rechnen.
Das Auftreten von
verschiedenen Covid-19-Varianten und deren weltweite Verbreitung haben
gezeigt, dass der grenzüberschreitende Reiseverkehr auch weiterhin auf
das absolut erforderliche Mindestmaß begrenzt werden muss. Da
insbesondere bei beliebten Urlaubszielen damit zu rechnen ist, dass
Urlauber aus zahlreichen Ländern zusammentreffen und sich Covid-19
Varianten leicht verbreiten können, erwarten Bund und Länder von allen
Fluglinien konsequente Tests von Crews und Passagieren vor dem Rückflug
und keine weitere Ausweitung der Flüge während der Osterferien. Die
Bundesregierung wird eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes
vorlegen, wonach angesichts der weltweiten Pandemie eine generelle
Testpflicht vor Abflug zur Einreisevoraussetzung bei Flügen nach
Deutschland vorgesehen wird.
10. Die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser
wird durch die Ausgleichszahlungen des Bundes nachhaltig stabilisiert.
Die Bundesregierung leistet mit dem vorgesehenen coronabedingten
Erlösausgleich für das Jahr 2021, der Ausweitung der
anspruchsberechtigten Krankenhäuser für Ausgleichszahlungen durch
Absenkung des 7-Tage-Inzidenzwertes sowie der Verlängerung der
reduzierten Zahlungsfrist für Krankenhausrechnungen durch die
Krankenkassen einen bedeutenden Beitrag zur wirtschaftlichen Absicherung
der Krankenhäuser in der Pandemie. Zudem sollen Krankenhäuser mit
coronabedingten Liquiditätsproblemen, die trotz eines Belegungsrückgangs
im Jahr 2021 keine Ausgleichszahlungen erhalten haben, im Vorgriff auf
den nach Ablauf des Kalenderjahres durchzuführenden coronabedingten
Erlösausgleich für das Jahr 2021 zeitnah unterstützt werden können. Die
Umsetzung dieser Regelung erfolgt im Rahmen des aktuell laufenden
Rechtsverordnungsverfahrens.
11. In Umsetzung der Impfstrategie wurden vorrangig Bewohnerinnen und Bewohner in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe und
dort Beschäftigte geimpft, dies ist ein wichtiger Beitrag zur
Reduzierung schwerer und tödlicher Verläufe und zeigt bereits Erfolge.
Mit diesem Erfolg ist die Erwartung nach einer Normalisierung der seit
langem angespannten Situation für alle Beteiligten verbunden. Dieser
Erwartung steht bis zu einer entsprechenden wissenschaftlichen Klärung
und Empfehlung durch das Robert-Koch-Institut weiterhin die Unsicherheit
gegenüber, inwieweit die Impfung eine potenzielle Infektiosität
Geimpfter ausschließt. Deshalb haben die Bundeskanzlerin und die
Regierunschefinnen und -chefs der Länder die
Gesundheitsministerkonferenz gebeten, hierzu Empfehlungen vorzulegen.
Danach ist es erforderlich, Hygiene- und Testkonzepte weiterhin
konsequent umzusetzen. Zwei Wochen nach der Zweitimpfung können die
Besuchsmöglichkeiten in Einrichtungen ohne Ausbruchsgeschehen wieder
erweitert werden und wohnbereichsübergreifende Gruppenangebote wieder
durchgeführt werden. Eine Differenzierung zwischen geimpften und
ungeimpften Bewohnerinnen und Bewohner erfolgt danach bei den Maßnahmen
nicht. Die Einrichtungen sind gehalten, ungeimpften, zum Beispiel neuen
Bewohnern zügig zu einem Impfangebot zu verhelfen. Das
Unterstützungsangebot des Bundes beim Testen, auch durch die Bundeswehr,
wird vor diesem Hintergrund weiterhin aufrechterhalten.
12. Die
Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 12. April 2021 erneut beraten.
Pressemitteilung 89 BPA