Müssen Krankenkassen tiefgefrorenes Sperma vor Geschlechtsangleichung bezahlen?
Teaser: Das Bundessozialgericht klärt, ob Krankenkassen die Kosten für die Einlagerung von Spermien vor einer Geschlechtsangleichung übernehmen müssen. Ein 25-jähriger Kläger fordert die Erstattung von 694 Euro – die Kasse lehnt ab.