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Russische Immobilen beschlagnahmt

Erstmals in Deutschland wurden Immobilien von Russen beschlagnahmt.

In Deutschland sind zum ersten Mal auf Grundlage der Sanktionen gegen Russland wegen des Angriffskriegs in der Ukraine Immobilien beschlagnahmt worden. Wie die Staatsanwaltschaft München I am Montag mitteilte, wurden drei Privatwohnungen in der bayerischen Landeshauptstadt sowie das Konto für die Mietzahlungen beschlagnahmt. Betroffen seien ein von der Staatsanwaltschaft mit L. abgekürztes Mitglied der russischen Staatsduma sowie dessen in München mit Wohnsitz gemeldete Ehefrau, die mit K. abgekürzt wurde.

Nähere Angaben zum vollen Namen der beiden von der Beschlagnahme Betroffenen wollte eine Sprecherin der Anklagebehörde nicht machen. Die Staatsanwaltschaft erklärte, es handle sich um den ersten Fall in Deutschland, bei dem nicht nur Vermögenswerte aufgrund der Sanktionen "eingefroren", sondern tatsächlich Immobilien beschlagnahmt wurden. Obwohl es bisher keine vergleichbaren Fälle gebe und auch keine Rechtsprechung vorliege, sei die Beschlagnahme nach Auffassung der Staatsanwaltschaft München I möglich.

Der Schritt sei durch einen am Montag vollzogenen Eintrag im Grundbuch wirksam geworden. Die Mieter der Wohnungen dürften dort wohnen bleiben, ihre Mieten von zusammen rund 3500 Euro pro Monat müssten sie nun aber an das Amtsgericht München an Stelle der Besitzer zahlen. Das Bundeskriminalamt habe die Vorbereitung und auch die Durchsetzung der Sanktionen unterstützt, erklärte die Staatsanwaltschaft.

Auslöser des Schlags war demnach ein Schreiben des bayerischen Finanzministeriums an das bayerische Justizministerium von Anfang Mai, wonach bei einer Überprüfung anhand der EU-Sanktionslisten eine Übereinstimmung zwischen dem Duma-Mitglied mit dessen Beteiligung an einer Grundstücksgemeinschaft in München festgestellt wurde. Das Justizministerium habe daraufhin die Generalstaatsanwaltschaft München alarmiert, die unmittelbar Ermittlungen aufgenommen habe.

Der zur Staatsduma zählende L. steht den Angaben zufolge seit dem 23. Februar auf der Sanktionsliste der EU. Damals habe er für die Entschließung gestimmt, mit der Russlands Präsident Wladimir Putin aufgefordert wurde, die selbsternannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk im Osten der Ukraine als unabhängige Staaten anzuerkennen. L. sei mit seiner Ehefrau zusammen als gemeinsame Eigentümer der Münchner Wohnungen eingetragen.

Im Zuge der Ermittlungen habe sich gezeigt, dass die Ehefrau aus einer dritten Wohnung in München Mieteinnahmen erzielt. Als Ehefrau sei sie gemäß der EU-Verordnung ebenfalls zu sanktionieren, weshalb der Schlag der Ermittler alle drei Wohnungen betrifft. Die weiteren Ermittlungen dauerten an.

ran/cfm