Lempart argumentierte, mit der Liberalisierung würden die polnischen Gesetzesregelungen zum Schwangerschaftsabbruch in Einklang mit den "europäischen und globalen Standards" gebracht. In Polen gilt ein rigides Abtreibungsrecht. Ausnahmen vom Verbot des Schwangerschaftsabbruchs gelten nur für Fälle von Vergewaltigung und Inzest oder bei Gefahr für das Leben der Mutter.
Polens Oberstes Gericht hatte mit Unterstützung der nationalkonservativen Regierung im Oktober 2020 auch die Abtreibung schwer fehlgebildeter Föten für verfassungswidrig erklärt und damit das ohnehin schon sehr restriktive Abtreibungsrecht weiter verschärft. Seitdem gab es immer wieder Massenproteste gegen das Urteil.
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