Integrations-Staatsministerin Reem Alabali-Radovan (SPD) begrüßte das neue Chancen-Aufenthaltsrecht: "Für rund 135.000 Menschen ist das die Brücke in ein besseres Leben in Deutschland", erklärte sie. Sie bekämen nun "die Perspektive auf einen dauerhaften Aufenthalt".
Von dem neuen Chancen-Aufenthaltsrecht sollen jene Menschen profitieren, die bis zum Stichtag 1. Januar 2022 mindestens fünf Jahre in Deutschland gelebt haben - die aber kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht haben, sondern nur geduldet sind.
Diese Geduldeten sollen nun für ein Jahr ein "Chancen-Aufenthaltsrecht" bekommen, um in dieser Zeit die nötigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen: Sie müssen nach Ablauf dieses Jahres insbesondere nachweisen können, dass sie selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können und dass sie ausreichend deutsch sprechen.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, bekommen diese Menschen ein Bleiberecht. "Straftäter bleiben vom Chancen-Aufenthaltsrecht grundsätzlich ausgeschlossen", heißt es im Gesetzentwurf. Gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende sollen bereits nach drei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis bekommen können.
Weitere Regelungen des Gesetzentwurfs beziehen sich auf die Fachkräftezuwanderung, welche die Bundesregierung erklärtermaßen fördern will, weil solche Kräfte derzeit in vielen Branchen fehlen. Ausländische Fachkräfte sollen künftig Ehepartnerinnen und -partner sowie minderjährige Kinder nach Deutschland holen können, ohne dass diese zuvor Deutsch-Kenntnisse nachweisen müssen - dies war bislang eine hohe Hürde für den Familiennachzug.
Auch Asylsuchenden soll die Integration erleichtert werden: Sie sollen künftig von Anfang an Zugang zu Integrationskursen und beruflichen Sprachkursen bekommen. "Es ist weder human noch sinnvoll, Menschen zum Herumsitzen und Nichtstun zu zwingen", erklärte Alabali-Radovan zu diesem Punkt. Für das erweiterte Angebot der Integrationskurse veranschlagt die Bundesregierung in dem Gesetzentwurf Mehrausgaben von insgesamt 436,5 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2026.
Bei der Abschiebung von Straftätern sieht der Gesetzentwurf Verschärfungen vor. Sie sollen künftig statt drei Monate bis zu sechs Monate in Abschiebehaft genommen werden können. In dem Gesetzentwurf ist von einer "Rückführungsoffensive" die Rede, "um Ausreisen konsequenter umzusetzen, insbesondere die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern".
Integrations-Staatsministerin Alabali-Radovan bezeichnete den am Mittwoch verabschiedeten Entwurf nur als "ersten Meilenstein", dem im Herbst weitere folgen sollten. Zu den weiteren Plänen der "Ampel" erklärte sie: "Wir wollen Beschäftigungsverbote abschaffen, unser Einwanderungsrecht modernisieren und mehr Einbürgerungen ermöglichen."
Die Union kritisierte das geplante neue Aufenthaltsrecht. Damit belohne die Bundesregierung "Personen, die nicht verfolgt oder schutzbedürftig sind, ausreisen müssten und sich trotzdem beharrlich weigern", sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), dem "Handelsblatt".
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