Russland kündigte daraufhin an, Berufung einzulegen und seinerseits die Arbeit westlicher Medien in Russland behindern zu wollen. "Wir werden ähnliche Maßnahmen gegen westliche Medien ergreifen, die in unserem im Land arbeiten. Wir werden sie auch nicht mehr in unserem Land arbeiten lassen", sagte Kremlsprecher Dmitri Peskow am Mittwoch in Moskau.
Westliche Medien sollten von russischen Behörden keine Flexibilität erwarten, sagte Peskow weiter. Er sprach von einem "Angriff auf die Meinungs- und Pressefreiheit in europäischen Ländern".
Das EU-Gericht argumentierte unter anderem, bei dem Verbot handele es sich um eine vorübergehende Maßnahme, die in Anbetracht des "außergewöhnlichen Kontexts angemessen und für die verfolgten Ziele erforderlich" sei. Anders, als es das russische Staatsmedium in seinem Einspruch angegeben hatte, stelle das temporäre Verbot die Meinungsfreiheit "als solche" nicht infrage, erklärte das Gericht.
Die EU hatte den russischen Staatsmedien RT und Sputnik Anfang März wegen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine verboten, sowohl im Fernsehen als auch im Internet ihre Inhalte zu verbreiten. Dagegen zog RT France vor das EU-Gericht. Ein Eilantrag wurde Ende März abgelehnt.
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