Mit seinem Strafmaß blieb das Gericht nur leicht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte neuneinhalb Jahre Haft gefordert.
Griner hatte kurz vor der Urteilsverkündung ihren Drogenbesitz als "Versehen" bezeichnet. Den Vorwurf des Drogenschmuggels hat die 31-Jährige zurückgewiesen.
Die Athletin war im Februar kurz vor Beginn des russischen Militäreinsatzes in der Ukraine am Moskauer Flughafen Scheremetjewo festgenommen worden. In ihren Gepäck waren Kartuschen für E-Zigaretten mit Cannabisöl gefunden worden. Die Menge entsprach laut Staatsanwaltschaft weniger als einem Gramm Cannabis in fester Form.
Laut Griners Anwalt war der Sportlerin das Cannabis-Öl vom Arzt als Schmerzmittel verordnet worden. Selbst in den USA habe sie nur "gelegentlich" davon Gebrauch gemacht. In Russland ist Cannabis jedoch auch für medizinische Zwecke verboten.
Die US-Regierung versucht, Griner und den ebenfalls in Russland inhaftierten früheren US-Soldaten Paul Whelan freizubekommen. Russland fordert im Gegenzug nach US-Angaben unter anderem die Freilassung des wegen des Berliner Tiergarten-Mordes in Deutschland zu lebenslanger Haft verurteilten Russen Vadim K.
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