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Bund macht Zugeständnisse

Das Bundeskabinett will am Mittwoch die Grundlagen für die neuen Corona-Schutzregeln im Herbst und im Winter legen

Die Ministerrunde soll dann eine Vorlage beschließen, die nur noch wenige bundeseinheitliche Regelungen enthält. Im Streit mit den Ländern um Ausnahmen bei der Maskenpflicht in Innenräumen machte der Bund Zugeständnisse, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland am Dienstag berichtete. Das bislang gültige Regelwerk läuft Ende September aus.

Kritik an den Plänen der Ampel-Koalition entzündete sich vor allem an dem Vorhaben, dass die Maskenpflicht in Innenräumen für Menschen entfallen soll, die vollständig geimpft sind und deren letzte Impfung weniger als drei Monate zurückliegt. Kritiker bemängelten, dies könne als Aufforderung an die Menschen verstanden werden, sich alle drei Monate impfen zu lassen.

Die Koalition wolle diese Vorgabe nun aber in eine "Kann"-Regelung umwandeln, berichteten die RND-Zeitungen. Die Länder müssten sie also nicht zwingend umsetzen. Die "Kann"-Ausnahme soll demnach auch im Fall von genesenen Menschen gelten. Eine zwingende Ausnahme von der Maskenpflicht soll es weiterhin nur dann geben, wenn die Person frisch getestet ist.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (Wiki) (CSU) hatte die Kritik zuvor noch einmal bekräftigt. "Noch haben wir keine Signale aus Berlin erhalten, dass die berechtigte Kritik der Länder berücksichtigt wird", sagte er der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vom Dienstag. "Wenn die Bundesregierung stur an ihrem Entwurf festhält, kann sich der Kanzler künftig seine Äußerungen über ein angeblich 'gemeinsames Projekt' sparen."

Holetschek erteilte insbesondere den ursprünglich geplanten Ausnahmen bei der Maskenpflicht in Innenräumen eine Absage. "Die Vorgabe, dass es im Falle einer Maskenpflicht in Innenräumen zwingend Ausnahmen für getestete, 'frisch' geimpfte und genesene Personen geben muss, ist im Vollzug nicht umsetzbar", sagte er. "Deshalb muss auf sie verzichtet werden."

Auch bei der Definition der Kriterien, wann die Länder weitergehende Maßnahmen ergreifen sollen, "fordern wir Länder endlich klare Angaben vom Bund", sagte Bayerns Gesundheitsminister weiter. "Sonst droht eine gespaltene Interpretation der bundesrechtlichen Vorgaben in den einzelnen Ländern."

Nach Informationen des RND sieht die von der Koalition überarbeitete Vorlage in diesem Punkt keine Zugeständnisse vor: Sie enthalte weiterhin keine konkrete Parameter für das Inkrafttreten bestimmter Schutzkonzepte.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und sein Kollege aus dem Justizressort, Marco Buschmann (FDP), hatten die Eckpunkte der geplanten Neuregelung Anfang August vorgestellt. Dem gemeinsamen Papier waren schwierige Diskussionen innerhalb der Koalition vorangegangen - die FDP drängte auf möglichst wenige Einschränkungen, SPD und Grüne sind für einen vorsichtigeren Kurs.

Inzwischen habe es Abstimmungen zwischen dem Bund und den Ländern gegeben, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Dienstag zu AFP. Mögliche Differenzen mit den Ländern könnten dann im parlamentarischen Verfahren ausgeräumt werden.

Das Bundeskabinett soll am Mittwoch eine so genannte Formulierungshilfe aus dem Bundesgesundheits- und -justizministerium beschließen. Auf deren Grundlage sollen dann die Koalitionsfraktionen im Bundestag einen Gesetzentwurf erarbeiten und beschließen. Dieses Verfahren wird oft angewendet, wenn die Gesetzgebung schnell gehen soll. Tatsächlich besteht Zeitdruck, weil die bislang geltenden Regelungen Ende September auslaufen.


pw/cha

© Agence France-Presse