Münster/Rheine - Das Verwaltungsgericht Münster hat am Freitag (23. 9. 2022) den Eilantrag des Vereins "Freie Schule Rheine e.V." gegen den sofortigen Vollzug der Genehmigungsaufhebung für den Betrieb der Waldorfschule Rheine abgelehnt. Damit bleibt es bei der Einstellung des Schulbetriebs zum Beginn der Herbstferien am Ende dieser Woche. Die Bezirksregierung Münster hat am 26. 9. 2022 mit der Stadt Rheine und dem Schulamt für den Kreis Steinfurt das weitere Vorgehen besprochen.
Das Schulamt für den Kreis Steinfurt und die Bezirksregierung hatten die Eltern der betroffenen 57 Schüler:innen aus dem Grundschulbereich und der 14 Kinder aus der Klasse 5 bereits höchstvorsorglich informiert, dass für alle Kinder wohnartnahe Schulplätze an öffentlichen Schulen in kommunaler Trägerschaft angeboten werden können. Den Eltern war dazu eine persönliche Beratung angeboten worden.
Die Bezirksregierung Münster hatte der Waldorfschule Rheine Ende August aufgrund gravierender Mängel im Unterrichtsbetrieb zum 30. September 2022 die Schulgenehmigung entzogen und die sofortige Vollziehung angeordnet. Trotz engmaschiger Begleitung durch die Schulaufsicht über einen Zeitraum von rund zwei Jahren war ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb weder aktuell noch perspektivisch gewährleistet. Dagegen war der "Freie Schule Rheine e.V." juristisch vorgegangen.
Das Verwaltungsgericht bewertet die Aufhebung der
Schulgenehmigung in inhaltlich als "offensichtlich rechtmäßig". Das
Gericht stellt unter anderem fest, dass die Nichtbeseitigung einiger
festgestellter Mängel zwingend zur Aufhebung der Schulgenehmigung führe,
"ohne dass Raum für Ermessenserwägungen" bleibe. Es fehle den
vertretungsberechtigten Personen des die Schule als Schulträger betreibenden
Antragstellers sowie dem Schulleiter an der erforderlichen persönlichen
Zuverlässigkeit. Auch sei die Gleichwertigkeit der Waldorfschule Rheine mit
öffentlichen Schulen nicht (mehr) gegeben. Ein geordneter Schulbetrieb sei aus
verschiedenen Gründen nicht gesichert. Es bestehe daher ein besonderes
öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung der Aufhebung der
Genehmigung zum Betrieb der Schule. Dahinter habe das private Interesse des
Antragstellers an der Fortführung des Betriebes der Schule bis zu einer Klärung
im Hauptsacheverfahren zurückzutreten. Gegen den Beschluss des
Verwaltungsgerichts kann der Verein "Freie Schule Rheine e.V."
Beschwerde einlegen und vor das Oberverwaltungsgericht ziehen.
Bezirksregierung Münster