Das Gericht blieb damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für Schuhbeck vier Jahre und zwei Monate Gefängnis und für seinen Mitarbeiter eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung gefordert hatte. Die Verteidiger beider Angeklagten hatten Bewährungsstrafen gefordert.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Schuhbeck in seinen zwei Münchner Restaurants über mehrere Jahre etwa fünf Millionen Euro durch Manipulation von Umsätzen aus den Kassen entnommen hat. Dadurch entstand eine Steuerschuld von 2,3 Millionen Euro. Schuhbeck muss neben der Haftstrafe auch eine Millionensumme zurückzahlen.
ran/ul
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