Damit hatte der Einspruch des Bremer Kapitäns Erfolg.
Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, erklärte in seiner Begründung, dass im Falle des 24-jährigen Österreichers "im Zweifel von einer atypischen Notbremse ausgegangen werden" könne. Die Reduzierung sei deswegen gerechtfertigt. Friedl hat seine Sperre damit am vergangenen Wochenende bereits verbüßt.
Friedl war in der 14. Minute des Bundesligaspiels beim SC Freiburg am 22. Oktober (0:2) von Schiedsrichter Bastian Dankert (Rostock) nach einem Foul an Michael Gregoritsch des Feldes verwiesen worden. Auch eine telefonische Anhörung mit Gregoritsch, laut der "von einem wechselseitigen Armeinsatz beider Spieler auszugehen" sei, habe für die Reduzierung eine Rolle gespielt, erklärte Oberholz.
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